Meldungsdatum: 11.03.2026
Die Bestände der Vogelarten wie Kiebitz (rund 1.000 Brutpaare), Brachvogel (rund 100 Brutpaare), Uferschnepfe (rund 20 Brutpaare) und Rohrweihe (bislang ohne Bestandserfassung) befinden sich im Kreis Borken in einem schlechten oder sogar unzureichenden Zustand. Aus diesem Grund schreibt die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Arten der Mitgliedsstaaten vor. „Unser Fachbereich Natur und Umwelt möchte seiner besonderen Verantwortung nachkommen, weshalb wir uns dazu entschieden haben, auch in diesem Jahr mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gegenfinanzierte Gelegeschutzmaßnahmen anzubieten“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker.
Schutz der Vogelarten gelingt nur gemeinsam
Der Schutz der Vogelarten kann aber nur gemeinsam mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie durch das Auffinden der Gelege gelingen. Infolgedessen rief der Kreis Borken die Kooperation mit den Drohnenteams der Kitzretter der Kreisjägerschaft Borken e.V. und dem Westfälisch-Lippischen Landschaftsverband e.V. Kreisverband Borken (WLV) ins Leben. Die Zusammenarbeit zeigt Erfolge, weshalb auch in diesem Jahr eine Gelegeschutzprämie vergeben wird.
„Die Prämie dient dazu, den wirtschaftlichen Ausfall für die landwirtschaftlich Tätigen zu kompensieren und gleichzeitig deren Engagement für den Gelegeschutz zu honorieren“, erläutert Bernd Garvert, Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt des Kreises Borken. Dieser Schutz gelingt durch lokale und niederschwellige, aber dennoch funktionale Maßnahmen: „Unsere Drohnenteams der Kitzrettung helfen bei der genauen Lokalisierung der Gelege“, sagt Franz Kremer, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Borken e.V.
„Werden die ansonsten gut getarnten Gelege von Kiebitz oder Brachvogel einmal markiert, können unsere Landwirtinnen und Landwirte ohne großen Aufwand helfen“, erklärt Markus Weiß, Vorsitzender des WLV-Kreisverbandes Borken. Das gelingt, indem sie die Gelege bei der Bodenbearbeitung und beim Ackern aussparen und dafür die Geräte anheben. Bei der Uferschnepfe, die überwiegend auf nassen Grünlandflächen in Naturschutzgebieten brütet und nur im Ausnahmefall auf Privatflächen vorkommt, ist das Gelege im Abstand von fünf Metern auszusparen. Die Rohrweihe legt ihr Nest typischerweise in Röhrichtstrukturen (Biotopen im Flachwasser und Uferrandbereichen von Gewässern) an. Auf landwirtschaftlichen Flächen wird das Nest jedoch häufig in Wintergetreide beziehungsweise vereinzelt auch in Ackergras angelegt. Aufgrund der späteren Brutzeit fallen die Brut und Aufzucht der Jungvögel mit der Ernte und des Fruchtwechsels zusammen. Die Rohrweihe reagiert äußerst empfindlich auf Störungen, sodass bei ihr ein Bereich von 25 x 25 Metern um das Gelege auszusparen ist und nicht befahren werden soll. Zum Schutz vor Bodenprädatoren wird nach der Ernte bzw. Mahd ein Elektrozaun installiert.
Prämie beantragen
Die Prämie kann ganz einfach online beantragt werden. Das entsprechende Formular, Hintergrundinformationen über die Arten sowie die Schutzmaßnahmen können Interessierte auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gelegeschutz finden. Die eingegangenen Anträge werden durch den Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken sowie gegebenenfalls angrenzende Schutzgebietsbetreuer geprüft. Die Prämie wird nicht bei bereits bestehenden naturschutzrechtlichen Verpflichtungen auf der Fläche oder bei Teilnahme z. B. am Vertragsnaturschutz oder dem Feldvogelinselprogramm NRW gewährt. „Unser Gelegeschutzprogramm soll die breite Masse der Bewirtschaftenden ansprechen, Lücken schließen und die Sensibilität für den Artenschutz erhöhen, um so den Erhaltungszustand der Vögel zu verbessern“, betont der Landrat.
Pressekontakt: Daniel Schemmer, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
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