Print Kreis Borken | presse-service.de

Meldungsdatum: 13.03.2026

Wie wird die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst festgestellt?

Kostenloser Online-Vortrag des Kreises Borken mit Referentin Gudula Decking am Dienstag, 24. März 2026

Wann gilt eine Person als pflegebedürftig? Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab? Und welche Bedeutung hat das Ergebnis für Leistungen der Pflegeversicherung? Ausführliche Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Gudula Decking, Koordinatorin der Pflegeberatung im Kreis Borken, in einem kostenlosen Online-Vortrag am Dienstag, 24. März 2026, von 19 bis 20 Uhr auf der Plattform Zoom.

Eine Person gilt dann als pflegebedürftig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt und deshalb auf personelle Hilfe angewiesen ist. Das können körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen sein. Ob und in welchem Maße jemand pflegebedürftig ist, stellt der Medizinische Dienst fest. Diese Begutachtung in Verbindung mit einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Im kostenlosen Online-Vortrag werden dabei der Ablauf der Antragstellung bei der Pflegekasse, die anschließende Begutachtung sowie der Inhalt des Gutachtens besprochen.

Dem kostenlosen Vortrag kann ohne vorherige Anmeldung unter folgendem Link beigetreten werden:
www.kreis-borken.de/pflege-vortrag 
Meeting-ID: 923 767 40948
Kenncode: rV9Hb2

Weitere Informationen zu den kostenlosen Online-Vorträgen des Kreises Borken finden sich unter https://pflege-kreis-borken.de/index.php?id=18485&L=742%2F%27

Pressekontakt: Ellen Bulten 02861 / 681-2431


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Referentin Gudula Decking

©  
Referentin Gudula Decking