Meldungsdatum: 13.03.2026

Gesundheitsamt: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ab 15. März noch flexibler möglich

Wer erstmals beruflich mit Lebensmitteln umgeht, braucht dafür eine Bescheinigung des Gesundheitsamts. Basis dafür ist, dass vor der Ausübung der Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz stattgefunden hat. Ab dem 15. März bietet das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen diese Belehrung noch flexibler online an.

„Bürgerinnen und Bürger können die Belehrung dann jederzeit bequem von zu Hause oder auch unterwegs absolvieren und sind nicht mehr an Termine gebunden. Auch Wartezeiten fallen weg“, weiß Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises Recklinghausen. Zuvor gab es zwar schon die Option, die Belehrung online über einen Dienstleister zu absolvieren, dort war man aber an festgelegte Termine und Uhrzeiten gebunden. „Die neue Online-Belehrung wird außerdem in 14 verschiedenen Sprachen angeboten.“

Die Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Sei es bei der Herstellung, Verarbeitung, dem Verkauf oder in der Verpflegung, beispielsweise in Restaurants, Kantinen oder Cafés. Auch wer mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr oder Besteck arbeitet, benötigt diese Bescheinigung.

„Sie ist wichtig, damit Verbraucher vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt werden. So werden unter anderem Hygienemaßnahmen und das richtige Verhalten im Krankheitsfall vermittelt“, erklärt Dr. Hullmann.

So funktioniert die Online-Belehrung
Teilnehmer benötigen eine stabile Internetverbindung sowie einen Computer, ein Smartphone oder Tablet. Nach der Anmeldung wird ein Video gezeigt, auf das ein Test folgt. Wird er nicht bestanden, kann er wiederholt werden. Nach erfolgreicher Teilnahme gibt es ein persönliches Zertifikat. Der gesamte Ablauf dauert im Schnitt rund 60 Minuten.

Die Belehrung ist selbstverständlich auch weiterhin in Präsenz möglich für alle, die sie online nicht durchführen können. Ein Termin kann mit dem Gesundheitsamt vereinbart werden. Wichtig: Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, muss sich eigenständig um jemanden kümmern, der bei der Übersetzung hilft.

Für die Belehrung erhebt der Kreis eine Gebühr von 30 Euro. Eine Präsenzbelehrung erfordert eine Barzahlung, online ist die Zahlung per PayPal oder Kreditkarte möglich.

Welche Dokumente für die Belehrung gebraucht werden, wie die Anmeldung funktioniert und viele weitere Informationen finden Interessierte unter www.kreis-re.de/belehrung.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de