Meldungsdatum: 13.03.2026
Ab Freitag, 13. März, hebt das Kreisveterinäramt sämtliche Schutzmaßnahmen in den Restriktionszonen mit der neuen Allgemeinverfügung vom Vortag wieder auf. Damit entfällt auch die Aufstallungspflicht für das Geflügel. Am 8. Februar mussten wegen des Verdachts auf Geflügelpest, der sich dann durch den Nachweis vom nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts abschließend bestätigte, rund 22.000 Puten getötet werden.
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