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Lippstadt, Meldung vom 09.04.2026
Neue Hebesätze beschlossen
Grundbesitzabgabenbescheide werden ab nächster Woche versendet / Gewerbesteuerbescheide werden zeitnah angepasst

Lippstadt. Der Rat der Stadt Lippstadt hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 neue Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer beschlossen. Ab dem Jahr 2026 gilt für die Grundsteuer B wieder ein einheitlicher Hebesatz von 535 Prozent, der für Wohn- und auch für Nichtwohngrundstücke gilt.

 

Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2026 werden spätestens ab Beginn der nächsten Woche versendet. Der zu entrichtende Jahresbetrag für Steuern und Gebühren wird auf die verbleibenden Fälligkeiten 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 gleichmäßig aufgeteilt.

 

Für die Gewerbesteuer wurde ebenfalls ein neuer Hebesatz beschlossen: Ab 2026 beträgt dieser 450 Prozent. Gewerbesteuerpflichtige, die zur Zahlung von Vorauszahlungen verpflichtet sind, erhalten zeitnah einen neuen Gewerbesteuerbescheid. Auch hier wird der Nachzahlungsbetrag für 2026 gleichmäßig auf die Fälligkeiten 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 verteilt.

 



Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
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