Meldungsdatum: 10.04.2026
Das Veterinäramt des Landkreises Leer ruft Tierhalter dazu auf, ihre Hühner und Puten gegen Newcastle-Disease impfen zu lassen. Das Friedrich-Löffler-Institut warnt aktuell vor der Verbreitung der Newcastle-Disease in Hühner- und Putenbeständen und teilt mit, dass nach 30 Jahren ohne Ausbrüche im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt wurden. Für die sogenannte atypische Geflügelpest besteht in Deutschland eine Impfpflicht, die auch für Hobby- und Kleinsthaltungen gilt.
Was ist Newcastle-Disease?
Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche Newcastle-Disease wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als atypische Geflügelpest bezeichnet. Die klassische Geflügelpest und die atypische Geflügelpest verlaufen nicht nur mit ähnlichen krankhaften Symptomen, sondern haben einen ähnlich fatalen Verlauf mit hohen Erkrankungs- und Verlustraten im Bestand. In beiden Fällen müssen die nachgewiesen betroffenen Bestände auf Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechts getötet werden. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.
Der große Unterschied zwischen klassischer und atypischer Geflügelpest ist aber, dass Hühner und Puten gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle-Disease) geimpft werden können und müssen.
Tierbesitzer sollten aktiv werden
„Tierhalter können und müssen im Voraus aktiv werden und ihre Hühner und Puten regelmäßig gegen die Newcastle-Disease impfen lassen“, heißt es aus dem Kreishaus. Eine einmalige Impfung ist nicht ausreichend, die Tiere müssen grundimmunisiert und in regelmäßigen Abständen nachgeimpft werden. Jede Impfung ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Das Veterinäramt empfiehlt, den Impfstatus der Hühner und Puten mit dem Tierarzt abzusprechen.
Das Veterinäramt steht ebenfalls bei Fragen rund um die Impfung von Geflügel und ebenso zur allgemeinen Biosicherheit im Geflügelbestand gerne zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter www.landkreis-leer.de/tierseuchen.
Landkreis Leer
-Der Landrat-
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: +49 (0) 491 / 926-0
E-Mail: info@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de
Pressestelle Landkreis Leer
Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
E-Mail: pressestelle@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de/presse
|
|
|
|
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Landkreis Leer" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.