Meldungsdatum: 14.04.2026
Der Landschaftsplan „Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene“ ist seit dem 30.06.1992 rechtskräftig. Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 die 2. Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene beschlossen. Mit diesem Verfahrensschritt wird nunmehr auch der letzte im Bereich Vreden-Doemern liegende, bislang noch nicht überplante Bereich in die Landschaftsplanung einbezogen. Nach Erlangung der Rechtskraft dieses Landschaftsplanes gibt es somit eine flächendeckende Landschaftsplanung im Kreis Borken.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Bürgerbüros in Ammeloe und Alstätte und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum von November bis Dezember 2021 durchgeführt. Nun hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 12.03.2026 die Offenlage zur 2. Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene beschlossen. Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 20. April bis einschließlich 20. Mai 2026.
Im Rahmen der 2. Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene werden, neben der Planerweiterung im Raum Vreden-Doemern, die Inhalte der ursprünglichen Landschaftsplanfassung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. In vielen Fällen kommt es dadurch zu erleichterten Zulassungen privilegierter Baumaßnahmen im Außenbereich des Plangebietes. Diese gelten auch für bestimmte nicht privilegierte Vorhaben, die im Landschaftsplan explizit benannt werden. Darüber hinaus werden bestehende Naturschutzgebiete um öffentliche Flächen und um Kompensationsflächen erweitert. Das im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindliche ehemalige Munitionsdepot Vreden-Lünten soll im Rahmen der Planung als neues Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Dies gilt auch für die geplanten Naturschutzgebiete Alstätter Aa westlich Alstätte und für das Gebiet Lüntener Wald Süd.
Neben der Ausweisung von Naturschutzgebieten werden vorhandene Landschaftsschutzgebiete übernommen und im geringen Umfang erweitert. Bei den Einzel-Schutzobjekten, dazu zählen Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, wurden Überprüfungen und Veränderungen vorgenommen, wobei Neuausweisungen nur bei geschützten Landschaftsbestandteilen geplant sind.
Als weitere Neuerung wird das Plangebiet in Landschaftsräume unterteilt, für die landschaftsbezogene Aufwertungsmaßnahmen genannt werden, die als freiwillige Angebotsplanung von jedem Eigentümer im Plangebiet genutzt werden können. So können zum Beispiel neue Hecken, Baumreihen, Feldgehölze oder andere Biotope geschaffen werden, wenn dies vom Eigentümer erwünscht ist. Der Kreis Borken übernimmt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung der Maßnahmen.
Gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 17 und 20 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) wird der Entwurf der 2. Än-derung und Erweiterung des Landschaftsplanes Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene, bestehend aus Entwicklungs- und Festsetzungskarten sowie textlichen Darstellungen und Festsetzungen in der Zeit vom 20. April 2026 bis einschließlich 20. Mai 2026 während der Öffnungszeiten bei nachfolgenden Behörden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt:
Landrat des Kreises Borken
Fachbereich Natur und Umwelt
Zimmer 1437
Burloer Straße 93
46325 Borken
Bürgermeister der Stadt Vreden
Rathaus, Fachabteilung Planung
Erdgeschoss, Zimmer 9
Burgstraße 14
48691 Vreden
Bürgermeisterin der Stadt Ahaus
Rathaus, Raum 241
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Während der Auslegungsfrist können von jedem, insbesondere von Eigentümern und sonstigen Berechtigten, Bedenken und Anregungen bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Weiterhin können die Planunterlagen im Beteiligungsportal NRW unter dem Link: https://beteiligung.nrw.de/k/1023915
eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit sich über den Button „Ihre Stellungnahme“ zu der Planung zu äußern.
Darüber hinaus können Anregungen und Bedenken auch per Mail an w.boeckers@kreis-borken.de abgegeben werden.
Pressekontakt: Anna-Maria Szonn 02861/681-2429
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