Meldungsdatum: 21.04.2026
Alva aus Kalletal-Hohenhausen ist seit 2020 auf Wanderung, mittlerweile auf der Heimreise und noch bis Ende April unterwegs. Paul aus Fürth ist seit rund sechs Monaten auf der Walz.
Die 800 Jahre alte Tradition der Walz besagt, dass die Handwerksgesellen für mindestens drei Jahre und einen Tag unterwegs sein müssen. Während dieser Zeit dürfen sie sich ihrem Heimatort nicht im Umkreis von 50 Kilometer nähern und kein Geld für Unterkunft oder Fortbewegung ausgeben. Die Wandergesellen sind daher auf Gastfreundschaft angewiesen und wissen nie, wo sie abends ihr Lager aufschlagen.
Die Gesellen sollen auf ihrer Wanderschaft einen vernünftigen Eindruck hinterlassen und sich ehrbar verhalten. Wer auf Wanderschaft geht, darf daher keine laufenden Verpflichtungen, keine Schulden und auch kein Vorstrafenregister haben. Ein guter Leumund ist Grundvoraussetzung. Zudem müssen die Gesellen ledig sein.
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Landrat Heinrich Frieling (Mitte) begrüßte Bäcker Alva (l.) und Müller Paul im Kreishaus. Die beiden Wandergesellen holten sich den Kreisstempel ab. Foto: Kira Hönicke/ Kreis Soest
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