Nr. 128 Kreis Steinfurt, 17. April 2026
Kreis Steinfurt. Bei der Kreisverwaltung Steinfurt gilt mit sofortiger Wirkung eine Haushaltsperre. Der Kämmerer des Kreises, Christian Termathe, hat diese für das laufende Jahr aufgrund einer massiven Finanzierungslücke im Rettungsdienst verhängt und darüber gestern die Mitglieder des Kreistags in einer Sondersitzung sowie die Beschäftigten der Kreisverwaltung informiert. Zusätzlich zur Haushaltsperre müssen Rettungsdiensteinsätze künftig direkt den Patientinnen und Patienten in Rechnung gestellt werden.
Zum Hintergrund: Trotz intensiver juristischer und politischer Bemühungen des Kreises Steinfurt konnte mit den Krankenkassen kein Einvernehmen zu der im November in den Kreistag eingebrachten und dort rechtmäßig beschlossenen Rettungsdienstgebührensatzung erzielt werden. Die Krankenkassen weigern sich fortan, anders als in den vergangenen Jahrzehnten, die Rettungsdienstgebühren des Kreises Steinfurt kostendeckend zu erstatten. Stattdessen haben die Krankenkassen angekündigt, dem Kreis Steinfurt ab dem 16. April dieses Jahres nur noch Festbeträge zu erstatten, die mehr als 70 Prozent unter den tatsächlichen Kosten der Rettungsdiensteinsätze liegen. Dieses Vorgehen der Krankenkassen reiht sich ein in eine ganze Reihe zielgleicher Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene.
Somit steht der Kreis Steinfurt vor einer beispiellosen finanziellen Herausforderung, die damit einhergeht, dass dem Kreis die für 2026 im Kreishaushalt eingeplanten Rettungsdienstgebührenerträge von bis zu 50 Millionen Euro fehlen werden. Da nach der aktuellen Prognose in 2026 alle Rücklagen aufgebraucht sein werden, droht für den Kreis Steinfurt nach Verbrauch des Eigenkapitals die Überschuldung. Die Haushaltssperre beinhaltet eine pauschale Kürzung bestimmter Haushaltspositionen um 15 Prozent. Zudem dürfen oberhalb einer Grenze von 50.000 Euro Maßnahmen, Projekte und Aufträge, die Aufwendungen und Auszahlungen zur Folge haben, erst nach Freigabe durch den Kämmerer umgesetzt werden. Von der Haushaltssperre ausgenommen sind Leistungen, zu denen der Kreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Ebenso ausgenommen sind Maßnahmen, bei denen Gefahr in Verzug besteht. Neue Investitionen dürfen nur mit Zustimmung des Kämmerers getätigt werden.
Aufgrund der seitens der Krankenkassen erfolgten Aufkündigung des jahrzehntelangen Verfahrens, Rettungsdiensteinsätze in kostendeckender Höhe direkt mit dem Kreis Steinfurt abzurechnen, ist der Kreis fortan dazu gezwungen, den Patienten die Einsätze in Rechnung zu stellen. So werden beispielsweise für den Einsatz eines Rettungswagens (RTW) 1.173 Euro, eines Krankentransportwagens (KTW) 814 Euro und eines Notarzteinsatzfahrzeuges 1.068 Euro fällig. Frühestens nach dem 1. Juni dieses Jahres werden dazu rückwirkend zum 16. April 2026 Gebührenbescheide verschickt.
„Dies ist ein Schritt, den wir zutiefst bedauern, aber nicht zu verantworten haben“, betont Landrat Dr. Martin Sommer und ergänzt: „Wir lassen unsere Bürgerinnen und Bürger damit jedoch nicht allein. Wir werden ihnen Informationen bereitstellen, um eine Kostenerstattung bei ihren Krankenkassen geltend zu machen. Es darf nicht sein, dass die Versicherten, die nicht unerhebliche Beiträge für ihre Krankenkassen zahlen, zum Spielball in einem Streit um Abrechnungen werden.“
Trotz der Haushaltssperre stellt Sommer klar: „Die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist gewährleistet. Die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt ist zu jeder Zeit sichergestellt. Im medizinischen Notfall ist die Hilfe durch die Rettungskräfte uneingeschränkt garantiert. Im Notfall sollte niemand aus Angst vor Kosten zögern, die 112 zu wählen.“
Die Notbremse der Kämmerei mache den Ernst der Lage deutlich, betont Landrat Dr. Martin Sommer abschließend: „Wir sind nun an einem Punkt angelangt, an dem die finanzielle Verweigerungshaltung der Krankenkassen die Handlungsfähigkeit des gesamten Kreises beeinträchtigt. Wir haben bereits frühzeitig die Aufsichtsbehörden des Gesundheits- und des Kommunalministeriums eingeschaltet. Die Haushaltssperre ist das letzte Signal, das wir in Richtung Düsseldorf und Berlin senden können, um die drastischen Auswirkungen deutlich zu machen, die die Verweigerungshaltung der Krankenkassen mit sich bringt.“ Dabei ist der Kreis Steinfurt nicht alleine – viele andere Kreise und kreisfreie Städte in NRW befinden sich aktuell in einer ähnlichen Situation oder sind auf dem Weg dorthin.
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