Meldungsdatum: 24.04.2026
Braunschweig soll Mittel aus der Sportförderung des Bundes, der sogenannten „Sportmilliarde“, erhalten. Die Stadt ist mit dem Projekt „Sanierung der Sporthalle der IGS Wilhelm-Bracke“ für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ ausgewählt worden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages entschied am Mittwoch, 22. April, für welche der rund 3.600 bundesweit eingereichten Interessenbekundungen die Kommunen aufgefordert werden sollen, einen formellen Antrag einzureichen. Für die Sanierung der Turnhalle reservierte der Ausschuss eine Fördersumme von 820.000 Euro.
Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum: „Die zugesagte Unterstützung ist starkes und wichtiges Signal für den Schul- und Vereinssport. Fast eine Million Euro sorgt für eine spürbare Entlastung bei diesem Bauprojekt. Schule und Sport zählen zu den Kernbereichen, in die wir auch künftig gezielt investieren. Ich danke den Bundestagsabgeordneten aus der Region, die sich dafür stark gemacht haben.“
Die Sporthalle ist von zentraler Bedeutung für den Schul- und Vereinssport. Neben der Nutzung durch die IGS Wilhelm-Bracke wird sie als eine der wenigen Wettkampfhallen im Stadtgebiet regelmäßig von Sportvereinen genutzt, unter anderem für Badminton, Basketball und Hockey. Zudem kann sie als Versammlungsstätte genutzt werden und hat damit eine besondere Bedeutung für das öffentliche Leben.
Die Sanierung wird die langfristige Nutzung als Schul-, Trainings- und Wettkampfstätte sichern. Geplant ist, die Halle rundum zu erneuern und zu modernisieren. Dies betrifft insbesondere den Hallenboden, die Tribüne, die Trennvorhanganlage und das Dach, welches zudem mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden soll. Umbauten im Blick auf Barrierefreiheit sind ebenso geplant.
So geht es weiter
Für die Antragstellung ist ein Ratsbeschluss erforderlich, in dem die erforderlichen Eigenmittel für das Projekt zugesichert werden. Hierzu wird die Verwaltung eine Vorlage erstellen, in der auch über den voraussichtlichen Zeitplan informiert wird. Der Antrag wird sodann geprüft, bevor die reservierten Fördermittel bewilligt werden können.
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