Meldungsdatum: 27.04.2026
Ruhigere Straßen, mehr Übersicht und bessere Bedingungen für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind: In mehreren Wohngebieten werden Tempo-30-Bereiche erweitert und neu eingerichtet. Insgesamt umfasst die Vorlage 22 Maßnahmen, die der Ausschuss für Umwelt und Mobilität nun beschlossen hat.
Neben einzelnen neuen Tempo-30-Zonen – etwa im Bereich Hehner Straße/Weidenstraße in Holt – ergänzt der Großteil der Maßnahmen bestehende Bereiche oder verbindet diese miteinander. Die Ausdehnung ist dabei sehr unterschiedlich. So entsteht etwa in Herrath eine 30er-Zone von rund einem Kilometer entlang der Seidenweberstraße und ihren Nebenstraßen, während in Bonnenbroich lediglich rund 150 Meter der Bonnenbroicher Straße zur bestehenden Tempo-30-Zone hinzugefügt werden.
Ergebnis politischer Prüfaufträge und fachlicher Abwägung
Die einzelnen Maßnahmen gehen auf verkehrsplanerische Zielsetzungen, Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan oder konkrete Prüfaufträge der Politik an die Verwaltung zurück. Umgesetzt wird dort, wo die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere in Straßen mit überwiegendem Wohngebietscharakter und geringem Durchgangsverkehr.
Nicht jede geprüfte Straße ist dabei für eine Tempo-30-Zone geeignet: So bleibt etwa die Reyerhütter Straße aufgrund ihrer Funktion im Verkehrsnetz, des starken Zielverkehrs und vorhandener Ampelanlagen auch weiterhin von der Zonen-Regelung ausgenommen.
Tempo-30-Zonen orientieren sich am bestehenden Vorrangstraßennetz und betreffen keine Hauptverkehrsachsen, sodass die Auswirkungen sowohl auf den öffentlichen Nahverkehr als auch auf den gesamten Verkehr gering bleiben. In fünf Bereichen sind Buslinien betroffen; die durchschnittliche Fahrzeit verlängert sich dort nach fachlicher Einschätzung der NEW allerdings nur um wenige Sekunden und ist daher vernachlässigbar.
Tempo-30-Zonen werden gezielt in Nebenstraßen angeordnet. Sie unterscheiden sich von einzelnen Tempo-30-Streckenabschnitten, die unabhängig davon auch auf größeren Straßen eingerichtet werden können.
Die beschlossenen Maßnahmen nach Stadtbezirken
Übersicht der Straßen, in denen Tempo-30-Zonen neu eingerichtet oder bestehende Zonen erweitert werden:
Bezirk Nord
Bezirk Süd
Bezirk Ost
Bezirk West
Umsetzung ab 2027
Die Maßnahmen knüpfen an bestehende Planungen an: Bereits 2021 hatte die Stadt die Einrichtung von 36 Tempo-30-Zonen beschlossen, die inzwischen nahezu vollständig umgesetzt sind. Die neuen Vorhaben ergänzen dieses Netz schrittweise. Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf rund 142.000 Euro und entfallen überwiegend auf Markierungen und Beschilderung; die Umsetzung ist für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen.
Stadt Mönchengladbach
Stabsstelle Presse & Kommunikation
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81
Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: presse@moenchengladbach.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Mönchengladbach" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.