Meldungsdatum: 28.04.2026
Mit den warmen Tagen nutzen viele Bürger*innen die Parks und Grünanlagen in Mönchengladbach zum Grillen. Besonders der Stadtwald in Rheydt sowie die Freizeitanlagen in Dahl und Rheindahlen bieten dafür geeignete Möglichkeiten.
Das Grillen ist in Mönchengladbach auf ausgewiesene Flächen beschränkt. Dazu gehören die Freizeitanlagen in Dahl und Rheindahlen sowie die Grillzonen im Stadtwald Rheydt. Diese Bereiche sind so gestaltet, dass ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander möglich ist.
Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst ist bei gutem Wetter regelmäßig vor Ort.
Ein Grill erzeugt hohe Hitze und sollte mit ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern aufgestellt werden. Eine durchgehende Aufsicht hilft, Risiken zu vermeiden. Offene Feuerstellen wie Lagerfeuer sind in den Parks nicht erlaubt.
Wiederverwendbare Grills sind eine umweltfreundliche Alternative zu Einweggrills. Sie lassen sich gut transportieren und schonen die Grünflächen, wenn sie mit ausreichend Abstand zum Boden genutzt werden.
Nach dem Grillen stehen in den Grillzonen Abfallbehälter zur Verfügung. Asche sollte vollständig abgelöscht und in die vorgesehenen Behälter gegeben werden.
Unterstützung bieten die mags-Grillscouts. Sie sind von April bis Ende September in den Parks unterwegs, informieren vor Ort und stellen bei Bedarf Abfallsäcke zur Verfügung.
Wer außerhalb der vorgesehenen Flächen grillt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen. Für das Zurücklassen von Abfällen wie Einweggrills oder Verpackungen werden 100 Euro fällig. Bei wiederholten Verstößen steigen die Beträge.
Stadt Mönchengladbach
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