Meldungsdatum: 29.04.2026
Das Kennzeichen muss am Pferd beidseitig und gut sichtbar angebracht sein. Weil das Reitkennzeichen unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr gilt, muss es für 2026 mit einer blauen Jahresplakette gültig gemacht werden. Bei der Ausgabe der Kennzeichen sind 25 Euro für Privatpferdehalter und 75 Euro für gewerbliche Reiterhöfe fällig – hinzukommen noch Verwaltungsgebühren und Auslagen.
Informationen zum Reitkennzeichen, das Antragsformular und eine Reitbroschüre mit Reitwegekarten gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchwort „Reiten“). Fragen beantwortet Natalie Liedmann vom Fachbereich Mobilität, Natur und Umwelt beim Kreis, Tel. 0 23 03 / 27-32 69 oder per E-Mail an natalie.liedmann@kreis-unna.de . PK | PKU
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