Meldungsdatum: 29.04.2026

Doppelhaushalt 2026 / 2027: Frist für Einwendungen endet am 15. Mai

Münster (SMS) Aufgrund eines formalen Fehlers muss der Beschluss des Rates zum Haushalt vom 25. März 2026 in der kommenden Ratssitzung am 20. Mai wiederholt werden. Hintergrund ist die fehlende Bekanntmachung unter Benennung einer Frist für Anregungen und Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger zum Haushalt im offiziellen Amtsblatt der Stadt Münster. Dies wird in der morgigen Ausgabe (30. April 2026) nachgeholt. Damit verlängert sich die Frist für mögliche Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bis zum 15. Mai 2026, 12 Uhr.

Der entsprechende Eintrag im morgen veröffentlichten Amtsblatt lautet: „Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit ihren Anlagen ab dem 01.05.2026 voraussichtlich bis zum 20.05.2026 im Internet unter der Adresse https://www.stadt-muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/der-haushaltsplan und während der Dienststunden im Amt für Finanzen und Beteiligungen, Klemensstraße 10, Bauteil F, Zimmer 3.105, 48143 Münster eingesehen werden kann. In der Zeit vom 01.05.2026 - 15.05.2026 (12:00 Uhr) können Einwohner oder Abgabenpflichtige Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen erheben. Die Einwendungen können formlos an die Mail-Adresse finanzen@stadt-muenster.de gerichtet oder während der Dienststunden bei der o. g. Dienststelle mündlich zu Protokoll gegeben werden.“

„Den damit verbundenen Aufwand bedauern wir außerordentlich. Wir sind jedoch sicher, dass im Sinne eines rechtmäßigen Haushaltsbeschlusses der formale Fehler nur durch diesen Weg zu korrigieren ist“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Oberbürgermeister Tilman Fuchs und Stadtdirektorin Christine Zeller. Das Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Stadtverwaltung rechnet nach erneutem Ratsbeschluss mit einem schnellen Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Kommunalaufsicht und insofern einer zeitnahen Inkraftsetzung des Haushalts.