Meldungsdatum: 30.04.2026
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute Teile von Auflagen, die die Stadt Braunschweig als Versammlungsbehörde zu einer für morgen geplanten Kundgebung der NPD verfügt hatte, für nichtig erklärt. Dabei ging es darum, die Verwendung von Kleidungsstücken mit Schriftzügen zu untersagen, die durch Verdecken die Abkürzungen verbotener Parteien oder Organisationen der NS-Zeit ergeben, sowie das Verbot von Parolen, die darauf ausgerichtet sind, verbotene Parteien und Vereine einschließlich deren Nachfolge- und Ersatzorganisationen zu verherrlichen, zu verharmlosen oder wieder zu beleben.
Das Gericht sah in diesen Einschränkungen unzulässige Eingriffe in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Die Stadt Braunschweig hat umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das OVG hat diese zurückgewiesen und sich der Einschätzung des Verwaltungsgerichts angeschlossen.
Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann: „Wir bedauern diese Entscheidung, haben sie allerdings zu akzeptieren. Der Beschluss zeigt, wie eng die Grenzen sind, die das Versammlungsrecht uns zieht, Vorgaben für Versammlungen zu machen oder diese einzuschränken, selbst wenn es um so problematische und sensible Themen geht.“
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