Meldungsdatum: 04.05.2026
Das Verbot stellt eine Schutzmaßnahme für Igel und andere kleine Wirbeltiere dar. Immer wieder werden durch Mähroboter oder sonstige Pflegegeräte verletzte oder getötete Tiere aufgegriffen, weswegen der Igel seit 2024 erstmals auf der roten Liste als bedrohte Tierart gelistet ist. Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern liefert daher einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Artenschutz, da es eine Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch für andere betroffene Wirbeltiere, wie beispielsweise Erdkröten und andere Amphibien, minimiert.
Besitzende oder Betreibende eines Mähroboters haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und andere Tiere entsteht. Entsprechend den Hauptaktivitätszeiten des Igels, die sich auf die Dämmerungs- und Nachtzeiten erstrecken, gilt das Betriebsverbot für Mähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Vom Verbot ausgenommen sind Mähroboter auf Rasenflächen auf Dachflächen und in geschlossenen Räumen. In Ausnahmefällen kann bei der unteren Naturschutzbehörde ein Antrag gestellt werden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist nach Veröffentlichung zu finden unter www.kreis-unna.de/amtsblatt. PK | PKU
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