Meldungsdatum: 04.05.2026
Der Fußgängerverkehr ist von den Einschränkungen nicht betroffen, sodass ein Besuch der Einzelhandelsgeschäfte und Arztpraxen in der Königsstraße weiterhin möglich ist. Passantinnen und Passanten können die Baustellenbereiche passieren, während die beauftragten Fachfirmen vor Ort die notwendigen Arbeiten vornehmen. Ab der Boesstiege gilt für den fahrenden Verkehr eine Sackgassenregelung bis zur Baustelle.
Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird die Sperrung jeweils nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit aufgehoben.
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Tobias Rodig, tobias.rodig@bocholt.de
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