Meldungsdatum: 11.05.2026

Land erleichtert Zugang zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW

Mehr Anerkennung für freiwilliges Engagement

Die Landesregierung hat die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte NRW von 250 auf 200 Stunden pro Jahr (von 5 auf 4 Stunden pro Woche) ehrenamtlicher Tätigkeit herabgesetzt. Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt. Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen: „Ehrenamt ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaft. Wer sich für andere einsetzt, verdient Dank und Anerkennung. Durch die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen stärken wir das Ehrenamt. Unser Ziel ist es, noch mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu begeistern und bestehendes Engagement langfristig zu unterstützen.“

Mit der Anpassung erhalten künftig noch mehr Menschen eine sichtbare Anerkennung für ihren freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Mönchengladbach setzen damit ein klares Zeichen der Wertschätzung. „Ehrenamt findet in vielen Lebenssituationen statt – flexibel, projektbezogen und oft neben Familie, Beruf oder Ausbildung. Die erleichterten Zugangskriterien tragen dieser Realität Rechnung und öffnen die Ehrenamtskarte für einen größeren Kreis Engagierter“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

Die Ehrenamtskarte NRW verbindet Dank und Anerkennung mit einem praktischen Nutzen. Deren Inhaberinnen und Inhaber können sich inzwischen landesweit über rund 5.000 Vergünstigungen bei Unternehmen und Einrichtungen freuen. Mehr als 80.000 besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger sind zwischenzeitlich mit dieser Karte ausgezeichnet worden. Bereits 335 Städte und Gemeinden im Land geben dieses „Dankeschön“ aus.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.engagiert-in-nrw.de