Meldungsdatum: 18.05.2026
Die Werbepost sorgt derzeit für zahlreiche Rückfragen im Kundenservice des Energieversorgers. „Die Verunsicherung vieler Menschen ist nachvollziehbar – insbesondere, weil in den Schreiben teils mit missverständlichen oder irreführenden Aussagen gearbeitet wird“, erklärt Ludger Triffterer, Bereichsleiter Verteilnetzbetrieb bei den Hertener Stadtwerken. „Für den Messstellenbetrieb in Herten sind grundsätzlich die Hertener Stadtwerke zuständig und erster Ansprechpartner.“
Bis spätestens 2032 müssen bundesweit alle analogen Ferraris-Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Hertener Haushalte müssen sich darum jedoch nicht selbst kümmern. „Der Austausch der Stromzähler erfolgt durch die Hertener Stadtwerke nach einem festen, gesetzlich geregelten Rollout-Plan“, sagt Triffterer.
Auch beim Einbau intelligenter Messsysteme – sogenannter Smart Meter – besteht aktuell kein Handlungsbedarf für Verbraucher. Smart Meter werden schrittweise verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sowie für Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen ausgerollt.
Smart-Meter-Rollout läuft in Herten nach festem Plan
Die Hertener Stadtwerke haben die gesetzlich vorgeschriebene Einbauquote bereits frühzeitig erfüllt: Bis Ende 2025 mussten 20 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle mit Smart Metern ausgestattet sein, bis Ende 2028 steigt die Quote auf 50 Prozent. „Auch beim Smart-Meter-Rollout gibt es daher für Haushalte keinen Grund zur Eile“, betont Carsten Honz, Abteilungsleiter Zählermanagement bei den Stadtwerken. „Die gesetzliche Einbauverpflichtung liegt bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, und diese setzen wir kontinuierlich um.“ Betroffene Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig und transparent informiert, sobald ein Austausch ansteht.
Für verpflichtende Smart-Meter-Installationen entstehen Haushalten zudem keine Einbaukosten. Die jährlichen Entgelte für den Betrieb intelligenter Messsysteme unterliegen der gesetzlich festgelegten Preisobergrenze. Eine staatliche Förderung für den Smart-Meter-Einbau, wie sie in den Werbeschreiben teilweise suggeriert wird, existiert hingegen nicht.
„Wir empfehlen Bürgerinnen und Bürgern, sich von solchen Schreiben nicht verunsichern oder unter Druck setzen zu lassen“, ergänzt Maik Polomski, Leiter Kundenservice der Hertener Stadtwerke. „Offizielle Informationen zum Messstellenbetrieb und zu Zählerwechseln erhalten Kundinnen und Kunden ausschließlich direkt von den Hertener Stadtwerken.“
Bei Fragen steht der Kundenservice telefonisch unter 02366 / 307-123 zur Verfügung. Weitere Informationen sind ebenfalls auf der Website der Verbraucherzentrale NRW zu finden.
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