Meldungsdatum: 20.05.2026
Vorgesehen ist, dass die HKTE „Zwergenland“ ihren Betrieb zum Kindergartenjahr 2027/2028 einstellt. Um den Übergang möglichst verträglich zu gestalten, werden zum neuen Kindergartenjahr keine weiteren Kinder aufgenommen. Zurzeit besuchen die Einrichtung 16 Kinder. Sieben von ihnen wechseln in diesem Sommer (2026) auf Grundschulen. Im Sommer 2027 gehen acht weitere Kinder in die Schule, sodass nach heutigem Stand für ein verbleibendes Kind eine neue Einrichtung gefunden werden muss.
Auch für den Übergang der Betreuungsplätze in bereits bestehende oder neu geschaffene inklusive Kindertageseinrichtungen im gesamten Kreisgebiet ist der Kreis in guten Gesprächen mit anderen Trägern. Ziel ist eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Ausstattung mit der erforderlichen fachlichen Expertise.
Die sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden am 19. Mai über das geplante Auslaufen der HKTE im Sommer 2027 informiert.
Zur Umsetzung des Plans zum Auslaufen der HKTE ist ein Beschluss des Kreistags erforderlich, dessen Fraktionen das geplante Vorgehen bereits vorgestellt wurde. Inhaltlich beraten wird das Thema zunächst am Mittwoch, 3. Juni, im Jugendhilfeausschuss.
Die weitreichende Entscheidung ist eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Landesrahmenvertrages (LRV) NRW nach § 131 SGB IX. Diese Rechtsgrundlagen fordern eine umfassende Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ziel ist es, Kindern mit und ohne Förderbedarf gemeinsam das Aufwachsen und Lernen in wohnortnahen, inklusiven Strukturen zu ermöglichen. Der 1. August 2029 stellt hierbei bundesweit das Enddatum für die Umwandlung und die damit verbundene Ablösung pauschalierter Finanzierungen exklusiver heilpädagogischer Gruppenmodelle dar.
Hintergrund: Die HKTE in Soest-Katrop
Seit 1967 erhalten Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen in der Heilpädagogischen Kindertageseinrichtung (HKTE) „Zwergenland“ des Kreises Soest eine besondere Förderung. Das Gebäude in Soest-Katrop wurde nach der Errichtung 1962 zunächst als Grundschule genutzt. Dann übernahm es der Kreis und richtete die Räume für die neue Nutzung her. Kleingruppen ermöglichten seither eine individuelle, ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit. Angeboten werden außerdem individuelle Therapien (z. B. Motopädie, Sprachtherapie und heilpädagogische Begleitung mit dem Pferd). Spätestens Mitte 2029 ist diese Form der Betreuung nicht mehr zulässig. Ziel ist es, das Auslaufen der Einrichtung möglichst verträglich zu gestalten. Deshalb startet der Prozess im Sommer 2026 damit, dass keine neuen Kinder aufgenommen werden.
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Pressekontakt: Pressestelle, Birgit Kalle, Telefon 02921/303200
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Der Kreis Soest setzt neue Inklusionsvorgaben um und hat aus diesem Grund einen Plan für das Auslaufen der eigenen Heilpädagogischen Kindertageseinrichtung (HKTE) in Soest-Katrop vorgelegt. Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest
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Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.600 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Mit dem Kreistag ist sie Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in vielen Bereichen wie Bildung, Jugend, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Soziales und Gefahrenabwehr war. Sie betreibt den Rettungsdienst, zwei Zulassungsstellen, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag gestaltet und kontrolliert mit seinen Mitgliedern die Aufgabenwahrnehmung.