Meldungsdatum: 25.05.2026
Grundlage des Arbeitsentwurfs ist das im Jahr 2023 entwickelte Rahmenkonzept zur Innenstadtentwicklung. Ergänzt wurde dieses durch verwaltungsinterne Abstimmungen sowie zahlreiche Anregungen aus unterschiedlichen Beteiligungsformaten. Auch weitere Hinweise und Entwicklungen seit 2023 wurden in die aktuelle Fassung eingearbeitet.
Im nächsten Schritt erfolgt nun die enge Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster. Ziel ist es, die vorgesehenen Maßnahmen förderkonform nach der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 auszugestalten und den Antrag auf Städtebaufördermittel fristgerecht bis zum 30. Oktober 2026 einzureichen. Die Beschlussfassung des INSEK Herten-Mitte ist für die Ratssitzung am 30. September 2026 vorgesehen. Der Ratsbeschluss bildet die notwendige Grundlage für die Beantragung der Fördermittel.
Mit dem neuen INSEK verfolgt die Stadt Herten das Ziel, die Innenstadt nachhaltig weiterzuentwickeln und zentrale öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Weitere Informationen zur Vorlage und dem Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft finden Interessierte unter https://herten.gremien.info/.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
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