Meldungsdatum: 04.06.2026
Das Aufhängen von Wahlplakaten ist für die zur Kommunalwahl zugelassenen Parteien bereits ab Sonntag, 12. Juli 2026, möglich. Ursprünglich war der Beginn der gebührenfreien Sondernutzungserlaubnis für Montag, den 13. Juli, vorgesehen.
Mit dieser Regelung wird den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ermöglicht, bereits am Sonntag mit dem Aufhängen der Plakate zu beginnen. Unabhängig vom beantragten Datum werden alle Anträge auf Aufhängen von Wahlplakaten mit dem 12. Juli 2026 als Beginn der sondernutzungsentgeltfreien Nutzung genehmigt. Damit werden alle Anträge gleichbehandelt.
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