Meldungsdatum: 08.06.2026
Das blaue Knöllchen, das bei einfachen Parkverstößen im Stadtgebiet hinter dem Scheibenwischer steckt, wurde kürzlich mit einem QR-Code zur mühelosen Zahlung ergänzt. Durch Scannen des QR-Codes mit gängigen Banking-Apps bekommen Falschparkerinnen und Falschparker die Möglichkeit für eine unkomplizierte Überweisung.
Im QR-Code sind die Daten für das Online-Banking hinterlegt. Mögliche Tippfehler beim Ausfüllern einer Überweisung gehören somit der Vergangenheit an.
Bei der Einleitung eines Bußgeldverfahrens, wie zum Beispiel bei einer fehlenden Umweltplakette oder nach einem Verstoße wegen Parkens auf dem Gehweg mit Behinderung, wird der QR-Code nicht erzeugt.
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