Meldungsdatum: 09.06.2026

Tag der Niedersachsen: Keine Fahrräder an Sicherheitseinrichtungen abstellen

Auch Glasbehältnisse und Drohnen sind nicht erlaubt

Für die Anreise zum Tag der Niedersachsen im Stadtgebiet und aus der näheren Umgebung bietet sich das Fahrrad an. Um mehr Möglichkeiten zu schaffen, das Zweirad abzustellen, werden zu der Großveranstaltung vom 12. bis 14. Juni zusätzliche Fahrradabstellanlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass Zweiräder aller Art, von Fahrrädern bis E-Scootern,  auf keinen Fall an Absperrungen, mobilen Schutzeinrichtungen, Notausgängen, Zufahrten für Einsatz- und Rettungsfahrzeugen sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen abgestellt werden dürfen. Werden diese beeinträchtigt, können  abgestellte, angeschlossene oder befestigte Zweiräder und vergleichbare Fortbewegungsmittel kostenpflichtig entfernt, umgesetzt oder sichergestellt werden.

 

Ebenfalls aus Sicherheitsgründen dürfen Besucherinnen und Besucher keine Glasbehältnisse mit sich führen. Bei Glasbruch stellen die Scherben eine erhebliche Gefahr dar. Getränkelieferanten, Anwohnerinnen und Anwohner sowie gastronomische Freisitzflächen oder abgeschlossene Veranstaltungsbereiche mit besonderer Genehmigung sind ausgenommen.

 

Schließlich ist das Mitführen und der Gebrauch privater Drohnen untersagt, um Gefahren durch Absturz oder missbräuchliche Benutzung zu unterbinden. Unabhängig von den Regelungen der Allgemeinverfügung ist das Überfliegen von Menschenansammlungen grundsätzlich untersagt. Widerrechtlich mitgeführte oder genutzte Glasbehältnisse und Drohnen können beschlagnahmt werden.

 

Die Stadt hat die geschilderten Regelungen per Allgemeinverfügung erlassen. Diese kann unter http://www.braunschweig.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.