Meldungsdatum: 16.06.2026
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lebten im Kreis Unna 1.820 Menschen mit einer anerkannten Hör- oder Sprachbehinderung, darunter 282 Personen mit dem Merkzeichen „Gehörlosigkeit (GL)“. Der Bedarf für ein spezifisches Beratungsangebot wird daher als hoch eingeschätzt.
„Das Zentrum für Gehörlosenkultur verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung hörbehinderter Menschen und übernimmt in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund bereits diese Aufgabe“, so Inklusionsbeauftragte Jennifer Schmandt. Rund 200 Klientinnen und Klienten aus Dortmund werden dort jährlich beraten – mit einem Umfang von etwa 1.255 Beratungsstunden.
Der Vertrag zwischen dem Kreis Unna und dem Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund e.V. läuft zunächst über ein Jahr. Der Kreis finanziert 20 Prozent einer Vollzeitstelle zuzüglich 25 Prozent inklusive Sach- und Verwaltungskosten. Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 19.476,46 Euro, die aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden. Eine Evaluierung des Beratungsbedarfs erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit.
Zum Hintergrund
Im Kreis Unna gibt es seit Jahren kein spezifisches Beratungsangebot für gehörlose Menschen. Auch umliegende EUTB-Beratungsstellen haben ihre entsprechenden Angebote eingestellt. Allgemeine Beratungsstellen werden von gehörlosen Menschen häufig nicht in Anspruch genommen – unter anderem wegen fehlender Kenntnisse über die sozialen, psychosozialen und kommunikativen Besonderheiten dieser Zielgruppe.
Dies führt zu einer deutlichen Versorgungslücke. So melden sowohl das Zentrum für Gehörlosenkultur e.V. in Dortmund als auch Beratungsstellen in Bochum regelmäßig Anfragen aus dem Kreis Unna, die nicht bedient werden können. PK | PKU
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