Meldungsdatum: 19.06.2026
Häufig fragen die Anrufenden, ob alle Pflanzenteile von befallenen Pflanzen oder invasiven Arten in die Restmülltonne gehören oder gar verbrannt werden sollen. Die Abfallberatung klärt auf wie mit bedenklichen Pflanzenresten richtig umzugehen ist.
Grundsätzlich gilt: pflanzliches Material ist für die Kompostierung geeignet. Es muss dabei jedoch eine sogenannte Hygienisierung sichergestellt sein, so dass möglicherweise enthaltene Samen und Pflanzenkrankheiten abgetötet und Pflanzengifte abgebaut werden. Diese können nur durch eine Heißrotte in Verbindung mit der entsprechenden Feuchtigkeit hinreichend abgetötet werden. So sind etwa bei der Kompostierung in Grüngut- oder Bioabfallbehandlungsanlagen hohe Temperaturen über einen mehrwöchigen Zeitraum gewährleistet. Die Eigenkompostierung im heimischen Garten kommt nicht in Frage, da die notwendig hohen Temperaturen von über 55 °C eher selten über einen längeren Zeitraum erreicht werden.
Für Pflanzenreste ist die Biotonne die beste Wahl. Durch die anschließende Kompostierung ist die Hygienisierung gewährleistet. Bei mit Insekten befallenen Pflanzenresten empfiehlt sich die Lagerung des Schnittgutes in verschlossenen Säcken bis zur Leerung. Damit verhindert man, dass die Krabbeltiere entkommen. Die Säcke dürfen allerdings nicht mit in die Biotonne geworfen werden. Zudem besteht die Möglichkeit kleinere Mengen bedenklicher Pflanzenreste in der Restmülltonne zu entsorgen.
Größere Mengen Grünschnitt, auch bedenklicher Pflanzenteile können am Wertstoffhof abgegeben werden. Mit Schadinsekten befallene Pflanzenreste müssen dort in gut verschlossenen Säcken zum Restmüll gegeben werden.
Weitere Fragen zur Entsorgung bedenklicher Pflanzen beantwortet die Abfallberatung des ESB telefonisch unter 953 3434.
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Tobias Rodig, tobias.rodig@bocholt.de
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