Meldungsdatum: 19.06.2026
„Wir wollen nachhaltige Mobilitätsangebote in Hanau gezielt fördern“, erklärt Stadträtin Isabelle Hemsley. „Der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren ist ein weiterer wichtiger Baustein, um Carsharing-Anbieter für Hanau zu gewinnen und den Bürgerinnen und Bürgern künftig eine attraktive Alternative zum eigenen Auto anbieten zu können.“
Mit der geplanten Satzungsänderung möchte die Stadt attraktive Rahmenbedingungen für Carsharing-Anbieter schaffen und den Aufbau eines entsprechenden Angebots im Stadtgebiet unterstützen. Die Gebührenbefreiung gilt ausschließlich für Stellplätze, die im Rahmen eines von der Stadt Hanau durchgeführten Vergabeverfahrens an einen Carsharing-Anbieter vergeben werden.
Die geplante Änderung knüpft an die bereits beschlossene Ausschreibung für ein Carsharing-Angebot im öffentlichen Verkehrsraum an. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind derzeit 19 mögliche Standorte vorgesehen. Teilnehmende Unternehmen müssen mindestens acht Carsharing-Fahrzeuge an mindestens fünf Standorten bereitstellen – eine der Stationen muss dabei verpflichtend im Pioneer Park eingerichtet werden. Grundlage der Pläne ist das Mobilitätsleitbild der Stadt Hanau, in welchem der Ausbau ergänzender Mobilitätsangebote zum öffentlichen Nahverkehr ein zentrales Ziel der zukünftigen und nachhaltigen Verkehrsentwicklung ist.
Voraussetzung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung am Montag, 22. Juni.
Pressekontakt: Julia Oppenländer, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
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