Nr. 207 Kreis Steinfurt, 23. Juni 2026

jobcenter Kreis Steinfurt informiert über Veränderungen im Jobcenter Rheine

Keine Auswirkungen auf die Leistungsbeziehenden

Kreis Steinfurt/Rheine. Die Heranziehung der Stadt Rheine im Rechtskreis SGB II – also Bürgergeld – wird am Mittwoch, 1. Juli, aufgehoben. Für die Leistungsgewährung wird ab dann die jobcenter Kreis Steinfurt AöR verantwortlich sein.

„Das Ganze ist ein rein formaler Prozess, der keine Auswirkungen auf die Leistungsbeziehenden in Rheine hat“, so Thomas Robert, Vorstand der jobcenter Kreis Steinfurt AöR. Es sei ein weiterer Schritt, so der Vorstand weiter, im kreisweiten Prozess zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im SGB II. Im Laufe dieses Prozesses werden alle Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt, die bislang für die Bewilligung und Auszahlung des Bürgergeldes verantwortlich sind, diese Aufgabe sukzessive an die jobcenter Kreis Steinfurt AöR übertragen. Zu Beginn des Jahres hatten bereits Greven, Westerkappeln, Laer, Horstmar und Nordwalde die Leistungsgewährung an die jobcenter Kreis Steinfurt AöR abgegeben.

Die bislang mit der Aufgabe der Leistungsbewilligung betrauten städtischen Mitarbeitenden werden ab dem 1. Juli an das Jobcenter abgeordnet. Folglich sind sie nach wie vor bei der Stadt Rheine beschäftigt, arbeiten aber für die jobcenter Kreis Steinfurt AöR.

Auch nach der Umstellung sitzt sowohl die Arbeitsvermittlung als auch die Leistungsgewährung im EEC-Gebäude, Humboldtplatz 4, in Rheine. „Beide Fachabteilungen arbeiten dort schon seit Jahren Tür an Tür“, so Robert weiter. Für die Leistungsbeziehenden ändert sich also auf den ersten Blick nichts: Die Behörde bleibt an ihrem Standort, die Servicezeiten sind unverändert und die vertrauten Ansprechpartner wechseln auch nicht.

Lediglich bei den Telefonnummern und E-Mail-Adressen gibt es Änderungen. Die persönlichen Ansprechpersonen in der Leistungsgewährung sind ab sofort unter ihren neuen Jobcenter-Kontaktdaten erreichbar. Die zentrale E-Mailadresse und Telefonnummer lauten: rheine@jobcenter-kreis-steinfurt.de und 02551 69-5500.