Meldungsdatum: 25.06.2026

Öffentliche Wohnraumförderung auf Rekordkurs?

Die Landesförderung erfreut sich zunehmender Beliebtheit, um Wohnraum zu bauen, zu kaufen oder zu modernisieren. In Mönchengladbach liegen erneut zahlreiche Anträge vor. Ob es ein neues Rekordjahr wird, hängt davon ab, ob das Land Mönchengladbach weitere Mittel zuweisen kann

Die öffentliche Wohnraumförderung ist in Mönchengladbach auf einem möglichen Rekordkurs. Im laufenden Förderjahr wurden so viele Mittel für die Neuschaffung von Mietwohnraum bereitgestellt wie noch nie zu diesem frühen Zeitpunkt. Das geht aus einem Zwischenbericht der Stadtverwaltung im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung hervor. Dargelegt wurde unter anderem, wie das gute Ergebnis zustande kommt, wie es bei den anderen Förderbausteinen aussieht und unter welchen Voraussetzungen es ein Rekordjahr für die Wohnraumförderung werden könnte.

Für die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz sind die hohen Summen, die Jahr für Jahr nach Mönchengladbach fließen, kein Zufall: „Hinter den Zahlen stecken handlungswillige Investoren einerseits und ein unterstützender Rat sowie engagierte Mitarbeitende der Stadtverwaltung andererseits. Den Kolleginnen und Kollegen gelingt es glücklicherweise immer wieder, potenzielle Bauherren gut zu beraten, sie durch den Antragsprozess zu führen und sich beim Land erfolgreich für Budget-Aufstockungen einzusetzen“, so Schwan-Schmitz.

Angesichts hoher Finanzierungskosten auf dem freien Markt sind die Förderdarlehen des Landes eine sehr beliebte und wichtige Säule, um Wohnungsbauprojekte in Mönchengladbach wirtschaftlich realisieren zu können. Die Stadt als zuständige Bewilligungsbehörde nutzt die Fördermittelberatung als aktiven Baustein ihrer Wohnungsmarktpolitik – ergänzend etwa zur Stärkung der städtischen WohnBau oder zur Schaffung von Wohnbaugebieten durch die städtische Entwicklungsgesellschaft.

Neuschaffung von Mietwohnraum

Der mit Abstand größte Baustein der öffentlichen Wohnraumförderung dient dazu, Neubau-, Umbau- und Anbaumaßnahmen zu unterstützen, durch die neuer Mietwohnraum entsteht. 15,2 Millionen Euro waren Mönchengladbach ursprünglich für dieses Jahr zugeteilt. Durch nachträgliche Aufstockungen konnten bis jetzt aber bereits vier Anträge mit 119 Wohneinheiten und einem Gesamtbudget von 33,9 Mio. Euro bewilligt werden. „Das ist mehr als zu diesem frühen Zeitpunkt in dieser Stadt je für die Neuschaffung von Mietwohnraum bereitstand“, betonte Alicé Herle, Abteilungsleiterin Wohnraumförderung und Wohnungsmarktentwicklung, in ihrem Vortrag im Ausschuss.

Die Voraussetzungen dafür, dass 2026 ein erneutes Rekordjahr wird, sind jedenfalls gegeben. Zwei weitere Anträge über insgesamt 55 Wohneinheiten sind bereits bewilligungsreif (15,3 Mio. €), weitere 13 Anträge über 179 Wohneinheiten liegen vor (40,4 Mio.€). Ob und in welchem Umfang tatsächlich weitere Förderdarlehen bewilligt werden können, liege aber nicht in der Hand der Stadt, betonte Herlé. Denn über zusätzliche Mittelaufstockungen entscheidet das Land als Fördermittelgeber, abhängig davon, ob weitere Mittel aktiviert werden können oder in anderen Kommunen übrig bleiben.

Neuschaffung und Erwerb von Wohneigentum

Auch wer nicht vermieten, sondern selbst bewohnen möchte, kann beim Bau oder Kauf seines Wohneigentums in den Genuss der Wohnraumförderung kommen – vorausgesetzt, er oder sie unterschreitet vorgegebene Einkommensgrenzen. In diesem Förderbaustein wurden bislang zehn Anträge über insgesamt 1,8 Millionen Euro bewilligt und das für 2026 zugeteilte Budget vollständig ausgeschöpft. 17 weitere Anträge (3,5 Mio. €) liegen vor und wären bewilligungsreif.

Modernisierung von Mietwohnraum und Wohneigentum

Der dritte Förderbaustein der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt die Modernisierung von Wohnraum – egal ob vermietet oder selbstbewohnt. Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen für Barrierefreiheit, Energieeinsparung oder die Vergrößerung des Wohnraums. Die 2,2 Millionen Euro Förderbudget, die Mönchengladbach für dieses Jahr zugeteilt wurden, sind derzeit mit vier bewilligten Anträgen zu acht Prozent ausgeschöpft (180 Tsd. €). Weitere fünf Anträge für 54 Wohneinheiten (5 Mio. €) liegen vor, sind derzeit aber durch fehlende Unterlagen noch nicht bewilligungsreif. Bis zum Jahresende dürfte somit auch dieser Förderbaustein voll ausgeschöpft werden.

Wie funktioniert die öffentliche Wohnraumförderung?

Wer ein Förderdarlehen über die Wohnraumförderbestimmungen des Landes in Anspruch nimmt, profitiert von moderaten Zinsen und Tilgungsnachlässen – er oder sie muss also nicht den vollen Kredit zurückzahlen. Im Gegenzug verpflichtet der Bauherr sich für einen festgelegten Zeitraum, dass mithilfe der Förderung gebaute Eigenheim selbst zu nutzen beziehungsweise die so errichteten oder modernisierten Wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnens zu einem vorgegeben, geringen Mietpreis auf den Markt zu bringen. Für die Eigentums- und Modernisierungsförderung gelten zudem weitere Voraussetzungen, etwa dass gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.