Meldungsdatum: 26.06.2026

Kreistagsitzung am 23. Juni

Nachtragshaushalt eingebracht

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. Juni die Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Eine Nachtragssatzung war nötig, weil sich die Umlagegrundlagen verändert haben: Der Kreis nimmt Rücksicht auf die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden und gibt finanzielle Spielräume, sie sich ergeben haben, weiter. Wichtig ist zudem auch, eine mögliche Finanzierungslücke zu decken, die sich aus dem Streit um die Kosten des Rettungsdienstes ergeben können.

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage haben sich verändert: Sie berechnen sich aus einer Addition der Steuerkraftmesszahlen und der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinden. Im Haushaltsjahr 2026 steigen die Umlagegrundlagen um rund 56,15 Millionen Euro auf rund 837,12 Millionen Euro an; dies ist erneut der bisher höchste Betrag im Zeitreihenvergleich für den Kreis Unna. Das heißt: Die Kommunen haben mehr Geld zur Verfügung.

Kreis senkt Hebesatz

Unter Berücksichtigung aller Veränderungen senkt der Kreis den Hebesatz – also den Anteil, den er davon als Umlage einsammelt – auf 42,83 v. H. Die Städte und Gemeinden zahlen 2026 also insgesamt 358,54 Millionen Euro an den Kreis – eine Verbesserung im Vergleich zum Nachtragsentwurf aus März 2026 von rund 3,45 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daher eine Steigerung von 28,66 Millionen Euro.

„Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden zeigen, dass wir mit Augenmaß auf die aktuellen Veränderungen reagieren und den Hebesatz des Kreises reduzieren. Sie nehmen das positiv zur Kenntnis“, so Kämmerer Reckermann. „Das heißt aber nicht, dass sich die Finanzsituation entspannt. Nach wie vor sind die kommunalen Kassen stark unter Druck und Konsolidierungsnotwendigkeiten entstehen überall. Auch diesen Weg werden wir gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden gehen“, so Reckermann.

Differenzierte Kreisumlage für mögliche Kosten der Rettungsdienstgebühren

Im Nachtragshaushalt berücksichtigt der Kreis zudem Kosten, die aus der voraussichtlichen Deckungslücke im Streit um die Rettungsdienstgebühren mit den Krankenkassen entstehen können. Künftig werden Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro über ein Umlageverfahren den betroffenen Kommunen Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede zugeordnet, da der Kreis in diesen Kommunen Rettungsdienstleistungen erbringt.

Dadurch entsteht erstmals eine differenzierte Kreisumlage für diesen Bereich – rund 760.000 Euro für Fröndenberg/Ruhr, rund 640.000 Euro für Holzwickede. Die Umlage wird zunächst auf Basis einer voraussichtlichen Kostenkalkulation für das Jahr 2026 erhoben. Eine spätere Spitzabrechnung berücksichtigt die tatsächliche Kostenentwicklung.

Hierzu haben die Stadt Fröndenberg/Ruhr und die Gemeinde Holzwickede Einwendungen erhoben und auf ihre angespannte Finanzlage verwiesen. Die Kreisverwaltung betont, dass der Umlagebetrag bereits reduziert wurde und zur weiteren Entlastung das Zahlungsziel ans Jahresende gesetzt worden ist.

Der Beschluss zum Nachtragshaushalt ist zu finden im Bürgerinfoportal unter https://sessionnet.kreis-unna.de in der Drucksache 060/26/2. Er stand auf der Tagesordnung für den Kreistag am 23. Juni. Der Entwurf des Nachtragshaushaltes ist in der Drucksache 060/26 zu finden und stand am 25. März 2026 auf der Tagesordnung. PK | PKU

Pressekontakt: Max Rolke | Fon 0 23 03 27 10 13 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de