Lippstadt. Zum 1. Juli 2026 wird die Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen umfassend digitalisiert. Mit der Einführung des neuen Verfahrens können Bürgerinnen und Bürger ihren Fischereischein künftig bequem rund um die Uhr online über das NRW-Serviceportal beantragen.
Grundlage hierfür ist die Änderung des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen. Neben der Antragstellung im Einwohnermeldeamt besteht künftig die Möglichkeit, den Fischereischein online von zu Hause aus zu beantragen. Beide Antragswege stehen den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gleichermaßen offen.
Der neue Fischereischein wird als fälschungssichere Scheckkarte mit integriertem NFC-Chip ausgegeben. Zusätzlich wird ein elektronisches Zertifikat für das Smartphone bereitgestellt. Mit der Umstellung erhalten die Fischereischeine ein modernes und zukunftsfähiges Format. Der digitale Weg lohnt sich darüber hinaus auch finanziell - die Online-Abwicklung ist günstiger als der Behördengang vor Ort. Nordrhein-Westfalen ist nach Schleswig-Holstein das zweite Bundesland, das dieses Verfahren einführt.
Aufgrund der technischen Umstellung können am 1. und 2. Juli 2026 landesweit keine Fischereischeinanträge bearbeitet werden. Dies betrifft sowohl Neuanträge als auch Verlängerungen. Ab dem 3. Juli 2026 können Anträge nach dem neuen Verfahren wieder bearbeitet werden.
Wer seinen Fischereischein kurzfristig benötigt, sollte den Antrag noch bis zum 30. Juni 2026 stellen. In diesem Fall wird der Fischereischein noch im bisherigen Format ausgestellt.
„Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten selbstverständlich bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Rechtskraft. Erst danach ist ein einmaliger Umtausch in das neue Format bei der zuständigen Behörde erforderlich“, erklärt Andrea Müller, Fachdienstleiterin Einwohnerwesen der Stadt Lippstadt.
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