Meldungsdatum: 02.07.2026

Familiengrundschulzentren sollen Bildungschancen an vier Schulen stärken

Rat beschließt Förderantrag für Landesmittel / Unterstützung für Familien im Schulalltag

Münster (SMS) Die Stadt Münster wird für die Einrichtung von vier Familiengrundschulzentren Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Das hat Rat der Stadt am Mittwoch, 1. Juli, beschlossen. Als mögliche Standorte sind die Eichendorffschule in Angelmodde, die Melanchthonschule und die Norbertschule in Coerde sowie die Michaelschule in Gievenbeck vorgesehen. Die Schulen nehmen bereits am Startchancen-Programm des Bundes teil, das Schulen in sozial herausfordernden Lagen unterstützt, und erfüllen damit eine zentrale Vorgabe der neuen Förderrichtlinie.

Die Familiengrundschulzentren sollen Familien im Schulalltag unterstützen und Angebote aus Bildung, Beratung und Jugendhilfe an einem Ort bündeln. Dazu zählen beispielsweise Elterncafés, Informationsformate und Unterstützung bei Erziehungsfragen. Zudem sollen die Zentren als niedrigschwellige Anlaufstellen im Quartier dienen und die Zusammenarbeit zwischen Familien, Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen wie Kitas stärken. Ziel der Familiengrundschulzentren ist es, die Bildungschancen von Kindern zu verbessern und herkunftsbedingte Benachteiligungen abzubauen.

„Die neue Förderrichtlinie des Landes bietet für die Stadt Münster die Chance, an einigen Grundschulstandorten den Aufbau und Betrieb von Familiengrundschulzentren zu realisieren“, sagte Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend, Familie und Sport. „Die Schulen, die in das Förderprogramm aufgenommen werden, werden bei der sich anschließenden Konzepterstellung intensiv von der Schulverwaltung begleitet. Es soll ein multiprofessionelles Netzwerk für Familien entstehen, das die Ressourcen der Akteure im Quartier zusammenführt und Synergien nutzbar macht.“

Bei einer Bewilligung sollen die Familiengrundschulzentren zum 1. Februar 2027 starten. Die Förderung ist zunächst bis zum 31. Juli 2029 befristet. Das Land übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten.