Meldungsdatum: 23.07.2026
Je nach Urlaubsland gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Ein- und Ausreise sowie für die Haltung von Tieren vor Ort.
Für Hunde, Katzen oder Frettchen ist bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein gültiger EU-Heimtierausweis erforderlich. Dieser enthält unter anderem die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und wird von berechtigten Tierärzten ausgestellt. Es dürfen maximal fünf Tiere mitgeführt werden, sofern sie nicht zum Verkauf oder zur Weitergabe bestimmt sind.
Vor der Buchung sollten Tierhalter sich über die geltenden Einreisebestimmungen informieren. Je nach Reiseland können beispielsweise eine Tollwutimpfung, gegebenenfalls eine Tollwut-Titeruntersuchung oder vorgeschriebene Entwurmungen erforderlich sein. Ebenso wichtig ist es, die Bedingungen für die Wiedereinreise in die Europäische Union beziehungsweise nach Deutschland rechtzeitig zu prüfen.
Auch die jeweiligen Vorschriften im Reiseland sollten vorab bekannt sein. So unterscheiden sich beispielsweise Regelungen zur Leinen- oder Maulkorbpflicht von Land zu Land. Auskünfte erteilen unter anderem die Botschaften und Touristinformationen der jeweiligen Länder.
Für den Transport der Tiere gelten je nach Verkehrsmittel unterschiedliche Vorgaben. Im Auto müssen Tiere in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern gesichert werden, beispielsweise durch eine Transportbox, ein Trenngitter oder einen speziellen Sicherheitsgurt.
Während der Fahrt sollten ausreichend Pausen, frisches Trinkwasser und gegebenenfalls Gassigänge eingeplant werden. Bei hohen Temperaturen empfiehlt es sich, möglichst in den kühleren Morgen- oder Abendstunden zu reisen. Tiere dürfen wegen der Gefahr eines Hitzschlags niemals im parkenden Auto zurückgelassen werden - auch nicht bei geöffnetem Fenster.
Auch an einen ausreichenden Sonnenschutz sollte gedacht werden, da Tiere ebenfalls einen Sonnenbrand oder Hitzschlag erleiden können. Damit die Reise möglichst stressfrei verläuft, sollten die Haustiere schon vor Reisebeginn an ihren festen Platz im Fahrzeug oder an die Transportbox gewöhnt werden.
Wer mit dem Flugzeug reist, sollte sich frühzeitig bei der Fluggesellschaft über die Mitnahmebedingungen informieren. Kleine Tiere dürfen bei einigen Airlines bis zu einem bestimmten Gewicht in einer Transporttasche in der Kabine mitreisen, größere Tiere werden in geeigneten Transportboxen im Gepäckraum befördert.
„Nach der Rückkehr sollte gegebenenfalls mit dem Haustierarzt abgestimmt werden, ob Behandlungen – beispielsweise eine Entwurmung – erforderlich sind”, betont Kreisveterinär Dr. Tobias Kirschner. Er weist außerdem ausdrücklich darauf hin, keine fremden Tiere aus dem Urlaubsland ohne Beachtung der Einreisevorschriften mit nach Deutschland zu bringen. Werden diese nicht erfüllt, können unter anderem Quarantäne, eine Zurückweisung an der Grenze oder weitere behördliche Maßnahmen auf Kosten der Tierhalter angeordnet werden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte per E-Mail an Tiergesundheit@kreis-unna.de. PK | PKU
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