Meldungsdatum: 22.07.2026

Wahlvorschläge zu den Kreiswahlen zugelassen

Kreiswahlausschuss für den Landkreis Leer hat über Vorschläge für Landratswahl und Kreistagswahl entschieden

Der Kreiswahlausschuss hat an diesem Mittwoch (22. Juli 2026) entschieden, welche Wahlvorschläge zur Landratswahl und zur Kreistagswahl im Landkreis Leer zugelassen werden. 

Für die Landratswahl sind drei Wahlvorschläge eingereicht und auch zugelassen worden: Matthias Groote (SPD), Jens Völker (FDP) und Olaf Bade (parteilos). 

Zur Kreistagswahl sind insgesamt 42 Wahlvorschläge von 11 Wahlvorschlagsträgern eingereicht worden. Der Kreiswahlausschuss hat alle Wahlvorschläge zugelassen - Ausnahme: ein Bewerber der CDU im Wahlbereich II und ein Bewerber der FDP im Wahlbereich III konnten nicht zugelassen werden, da nicht alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden konnten. 

Folgende Wahlvorschlagsträger haben Wahlvorschläge eingereicht, die auch zugelassen wurden:

SPD (Wahlbereich I-V)
CDU (Wahlbereich I-V)
Grüne (Wahlbereich I-V)
AfD (Wahlbereich I-V)
MOIN (Wahlbereich I, III, IV, V)
FDP (Wahlbereich I-V)
BSW (Wahlbereich I-V)
Die Linke (Wahlbereich I-V)
Einzelbewerber Adolf Junker (Wahlbereich II)
Moormerländer Wählergemeinschaft (MWG) (Wahlbereich II)
Wählergemeinschaft Stimme des Bürgers Rhauderfehn (Wahlbereich V)

Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am Sonntag, 13. September, statt. Gewählt werden die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte sowie die Vertretungen auf kommunaler Ebene (Ortsräte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadträte, Kreistage). Für die Wahl des Kreistages ist der Landkreis Leer in fünf Wahlbereiche aufgeteilt:

Wahlbereich I: Leer

Wahlbereich II: Hesel, Moormerland

Wahlbereich III: Jümme, Uplengen, Ostrhauderfehn

Wahlbereich IV: Borkum, Bunde, Jemgum, Weener

Wahlbereich V: Rhauderfehn, Westoverledingen 

Im Landkreis Leer sind Stand jetzt ca. 142.400 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen. Wahlberechtigt sind hier alle Deutschen und alle EU-Bürger, die im Kreisgebiet leben. Gewählt werden darf ab 16 Jahren.