Meldungsdatum: 23.07.2026

awm kritisieren: Abfallgebührenvergleich bildet tatsächliche Kosten in Münster nicht ab

Bund der Steuerzahler legt deutlich größere Behälter zugrunde als in Münster üblich

Münster (SMS) Der Abfallgebührenvergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) führt Münster als teuerste Kommune im Land. Für einen Vier-Personen-Haushalt weist der Vergleich jährliche Gebühren von 730,80 Euro aus. Die von Vier-Personen-Haushalten in Münster überwiegend genutzte Behälterausstattung kostet tatsächlich 294,36 Euro – und damit 436,44 Euro weniger.

Grund für die deutliche Abweichung ist die Modellrechnung des BdSt NRW. Sie berücksichtigt nicht die kleineren Behälter, die Münsteraner Haushalte üblicherweise nutzen. Zudem setzt sie für Münster wegen der wöchentlichen Bioabfuhr innerhalb von zwei Wochen zwei Leerungen einer 120-Liter-Biotonne an.

„Das Ranking vermittelt den Eindruck, dass ein Vier-Personen-Haushalt in Münster im Jahr mehr als 700 Euro für die Abfallentsorgung zahlt. Das entspricht nicht der üblichen Gebührenbelastung“, sagt Christian Wedding, kaufmännischer Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. „Ein Vergleich ist nur dann aussagekräftig, wenn er die tatsächlich genutzten Behälter und die unterschiedlichen kommunalen Entsorgungssysteme angemessen berücksichtigt.“

Modellrechnung setzt mehr als dreifaches Bioabfallvolumen an

Der Musterhaushalt des Bundes der Steuerzahler basiert grundsätzlich auf einer 120-Liter-Restabfalltonne und einer 120-Liter-Biotonne mit 14-täglicher Leerung. Da die Biotonnen in Münster wöchentlich geleert werden, setzt der BdSt NRW für denselben Zeitraum die Kosten für zwei Leerungen an. Das zugrunde gelegte Volumen steigt dadurch auf 240 Liter. Der abweichende Leerungsrhythmus wird im Vergleich lediglich durch ein Sternchen kenntlich gemacht.

Ein Vier-Personen-Haushalt mit der in Münster überwiegend genutzten Ausstattung verfügt dagegen über eine 35-Liter-Biotonne. Bei zwei Leerungen innerhalb von 14 Tagen ergibt sich ein Volumen von insgesamt 70 Litern. Die Modellrechnung des BdSt NRW setzt damit Kosten für mehr als das Dreifache des üblicherweise genutzten Bioabfallvolumens an.

Für die vom Bund der Steuerzahler gewählte Kombination von Abfallbehältern und Leerungsrhythmen ergeben sich einschließlich der Grundgebühr jährliche Kosten von 730,80 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die in Münster überwiegend genutzte Kombination aus 60 Litern Restabfall und 35 Litern Bioabfall liegen dagegen derzeit bei 294,36 Euro. Das entspricht rund 6,13 Euro pro Person und Monat.

Damit liegt die typische Gebührenbelastung in Münster auch unter dem vom BdSt NRW ausgewiesenen Landesdurchschnitt von 320,64 Euro für Kommunen mit 14-täglicher Restabfallleerung.

Kleine Behälter werden begrüßt, im Ranking aber nicht berücksichtigt 

In seiner Bewertung spricht sich der Bund der Steuerzahler für mehr Wahlmöglichkeiten, geringere Mindestvolumina und kleinere Abfallbehälter aus. Die tatsächlich in Münster genutzten kleinen Behälter haben auf das Ranking jedoch keinen Einfluss.

„Kleine Behälter schaffen einen finanziellen Anreiz, Abfälle zu vermeiden und Wertstoffe konsequent zu trennen“, erklärt Wedding. „Wenn solche Wahlmöglichkeiten ausdrücklich begrüßt werden, sollten sie bei der Bewertung eines kommunalen Systems auch berücksichtigt werden.“ Die awm hatten dem BdSt NRW im Vorfeld mitgeteilt, welche Behälterkombination Vier-Personen-Haushalte in Münster überwiegend nutzen. Für das Ranking hielt der Verband dennoch an seinem einheitlichen Modellhaushalt fest.

Kommunale Gebühren sind nur eingeschränkt vergleichbar 

Die awm sehen Ranglisten zu kommunalen Abfallgebühren grundsätzlich kritisch. Die Systeme unterscheiden sich unter anderem bei Behältergrößen, Leerungsintervallen, Mindestvolumina und den Leistungen, die über die Gebühren finanziert werden.

In Münster gehören beispielsweise die wöchentliche Bioabfuhr, elf Recyclinghöfe sowie die regelmäßige Sperrgut- und Grünabfallabfuhr zum Angebot. Diese Leistungen unterstützen die getrennte Erfassung von Wertstoffen und ermöglichen es vielen Haushalten, mit kleinen Restabfall- und Biotonnen auszukommen.

Andere Kommunen können in einem Gebührenvergleich günstiger erscheinen, weil bestimmte Leistungen dort fehlen, seltener erbracht, gesondert berechnet oder außerhalb der Abfallgebühren finanziert werden.

„Ein Modellhaushalt kann eine grobe Orientierung bieten. Für eine belastbare Rangfolge reicht er nicht aus, wenn sich Systeme, Leistungen und örtliche Bedingungen so deutlich unterscheiden“, sagt Wedding. „Entscheidend ist, welche Behälter die Haushalte tatsächlich benötigen, was sie dafür bezahlen und welche Leistungen in den Gebühren enthalten sind.“