Meldungsdatum: 03.08.2026

Seilerweg und Südabschnitt der Straße Am Winterhafen seit heute Fahrradstraße

Beschilderung im Stadtpark montiert

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat eine weitere Fahrradstraße. Seit heute hat im Seilerweg und im Südabschnitt der Straße Am Winterhafen der Fahrradverkehr Vorrang vor anderen Fahrzeugen. Die entsprechende Beschilderung im Stadtpark erfolgte heute. In beiden Straßen gelten damit auch neue Verkehrsregeln.

 

Konkret gehören folgende Bereiche zur neuen Fahrradstraße: Der Südabschnitt der Straße Am Winterhafen zwischen dem früheren Bauhof und der Einmündung zum Seilerweg, der Seilerweg zwischen der Brücke über die Taube Elbe am Sportplatz Seilerwiesen bis zum Hotel „Das Elb“ und ein kurzer Abschnitt des Heinrich-Heine-Wegs zwischen dem Hotel und dem Fort XII.

 

Bei der Fahrradstraße haben Radfahrende unter Beachtung der Vorfahrtsregeln Vorrang. Die Fahrbahn ist in erster Linie zum Radeln da. Kraftfahrzeuge sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll zu fahren. Dabei muss Folgendes beachtet werden:

 

 

Wie überall im Straßenverkehr gilt auch in der Fahrradstraße das Grundsatzgebot der gegenseitigen Rücksichtnahme aus der Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass man auch als Radfahrerin oder Radfahrer grundsätzlich rechts fährt, nicht unnötig andere behindert oder Gefährdungen des Gegenverkehrs (auch der anderen Radfahrenden) bewirkt.

 

Die Umwandlung der genannten Strecken im Stadtpark in eine Fahrradstraße basiert hauptsächlich auf einem Beschluss des Stadtrates. Das Gremium hatte 2022 einem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt. Unter anderem wegen umfangreicher Prüfungen, beispielsweise wegen der komplexen Zusammenhänge der baulichen Veränderungen im Gesamtgebiet des Ersatzneubaus Strombrückenzug sowie der Anforderungen an die verschiedenen Nutzungen im gesamten Stadtpark, erfolgte die Umsetzung erst heute.