Meldungsdatum: 04.08.2026
Die Stadt Osnabrück beginnt mit der schrittweisen Umsetzung neuer Regeln für die Parkraumbewirtschaftung in den Bewohnerparkgebieten außerhalb des Wallrings. Grundlage ist ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem August 2025. Damit verkürzt sich die Höchstparkdauer mit Parkscheibe, während die Zeiten der Parkscheibenpflicht verlängert werden.
Mit der Anpassung der Parkscheibenregelung soll die Parkplatzsuche für die Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere in den Abendstunden, erleichtert werden. Darüber hinaus sollen Pendlerinnen und Pendler dazu angeregt werden, auf alternative Mobilitätsangebote umzusteigen, wodurch sich der Parksuchverkehr reduzieren und in zentrale Parkraumangebote leiten lässt.
Die Änderungen im Überblick:
Schrittweise Umsetzung im Stadtgebiet
Die Beschilderung wird schrittweise angepasst. Die Arbeiten beginnen im Bewohnerparkgebiet K rund um den Jahnplatz und werden anschließend im Uhrzeigersinn um die Innenstadt fortgeführt. Ziel ist es, die Umstellung bis Herbst in allen bestehenden Gebieten abzuschließen.
Im Anschluss folgt die Einrichtung des neuen Bewohnerparkgebiets P in der vorderen Wüste, wie vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt im November 2025 beschlossen. Das Gebiet umfasst die Heinrichstraße, Lange Straße, Parkstraße, Kiwittstraße, Rehmstraße, Schloßstraße, Laischaftsstraße, Koksche Straße und Wiesenbachstraße. Die Einführung soll ebenfalls im Laufe des Herbstes abgeschlossen sein. Anwohnerinnen und Anwohner des neuen Gebiets werden vorab informiert und erhalten ausreichend Zeit, um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.
Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, in den kommenden Wochen auf die geänderte Beschilderung in den jeweiligen Quartieren zu achten und auch Besucherinnen und Besucher darauf hinzuweisen.
Pressekontakt: Constantin Binder | Telefon 0541 323-4556 | E-Mail binder@osnabrueck.de
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