Meldungsdatum: 11.08.2026
Zur Anmeldung müssen die Geburtsurkunde des Kindes, das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten sowie der aktuelle Impfpass – zwecks Überprüfung des Masernschutzes – mitgeführt werden.
Dem Benachrichtigungsschreiben ist eine Vollmacht beigefügt. Sollte ein Erziehungsberechtigter nicht zur Anmeldung des Kindes persönlich vorsprechen können, ist die Vollmacht von dem verhinderten Erziehungsberechtigten auszufüllen und bei Anmeldung mitabzugeben.
Grundsätzlich sind die Kinder zur Anmeldung mitzubringen (Erfordernis nach §36 Abs. 3 SchulG). Ausnahme von dem Grundsatz können an den Info-Abenden der Schulen erfragt werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sollten sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen. Auch Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, müssen zunächst bei der gewählten Grundschule angemeldet werden.
Auf Basis des Schulgesetzes NRW werden die Anmeldungen für Schulneulinge auch für das Schuljahr 2027/28 frühzeitig durchgeführt. Dies gibt den Schulen mehr Zeit, die Ausgangslage gründlich zu erfassen. Außerdem können die Eltern und Erziehungsberechtigten länger und intensiver beraten werden.
Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden, werden zum 1. August 2027 schulpflichtig. Auch Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, können schon zum Schuljahr 2027/28 eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Für Rückfragen stehen die jeweiligen Mitarbeitenden in den Schulsekretariaten oder im Amt für schulische Bildung und Sport unter der Telefonnummer 02366 303-371 gerne zur Verfügung.
Kontakt: Stadt Herten, Kommunikation und Medien, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, E-Mail: c.ploetz@herten.de
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