Meldungsdatum: 26.08.2026
Sie gilt nun in folgenden Bereichen:
Die entsprechende Beschilderung wird dort in diesen Tagen aufgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt montags bis freitags von 6.30 bis 17 Uhr.
„Die Umsetzung der Tempo-30-Maßnahme in Welver ist wichtig, um den Schulweg unserer Kinder sicherer zu machen. Der Anhalteweg bei Tempo 50 beträgt 27,50 Meter und ist damit mehr als doppelt so lang wie bei Tempo 30 mit 13,30 Metern. Es sollte für niemanden ein Problem sein, ein wenig den Fuß vom Gas zu nehmen, wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht!“, so Bürgermeister Camillo Garzen.
Dank der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr auch an übergeordneten Straßen erhöhen. Die Entscheidung, an welchen Strecken jetzt Tempo 30 gilt, basiert auf Schülerdaten sowie der Analyse der Schulwege zur Grundschule, zum Bahnhof und zu den Bushaltestellen. Hier haben die Gemeinde Welver und der Kreis Soest Hand in Hand gearbeitet. Das Ergebnis wurde mit den Straßenbaulastträgern und der Kreispolizeibehörde abgestimmt.
„Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h an übergeordneten Straßen hat in den letzten Wochen bereits einige Anwohnerinnen und Anwohner in Welver beschäftigt. Hier wird es immer sowohl Befürworter als auch Kritiker geben“, sagt Christoph Sprenger, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit des Kreises Soest. Gemeinsam mit der Gemeinde Welver habe man die wichtigsten Wege für die Schülerinnen und Schüler identifiziert und die Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt. „Jetzt sind die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer am Zug, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen während der Schulzeiten zu halten, um die jüngsten Verkehrsteilnehmer noch besser zu schützen.“
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Im Welveraner Zentralort gilt ab sofort an hochfrequentierten Schulwegen Tempo 30. Wo die Neuregelung greift, zeigt die Karte. Karte: TIM-online
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