Meldungsdatum: 19.08.2026
Ombudspersonen haben eine neutrale Vermittlungsfunktion und unterstützen bei Konflikten zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Leistungsanbietern der unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsangebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW).
Sie unterstützen bei Anregungen und Beschwerden, tragen Anliegen gegenüber den Einrichtungen vor und helfen dabei, einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Tätigkeit erfolgt unabhängig und weisungsfrei in enger Zusammenarbeit mit der WTG-Behörde (Heimaufsicht) des Kreises Unna.
Gesucht werden Menschen, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und Lebenserfahrung für dieses Ehrenamt geeignet sind. Wünschenswert sind Kenntnisse des Wohn- und Teilhabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie berufliche Erfahrungen beispielsweise in den Bereichen Pflege, Gesundheitswesen, Sozialarbeit, rechtliche Betreuung oder Verwaltung. Für die Tätigkeit sollte ein Zeitbudget von etwa zehn Stunden pro Monat zur Verfügung stehen.
Die Ombudsperson wird vom Kreisausschuss des Kreises Unna für drei Jahre bestellt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Kreis Unna zahlt eine jährliche Aufwandsentschädigung von 840 Euro sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 140 Euro. Fahrtkosten werden nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW erstattet.
Fragen beantworten Marina Hellwig und Michaela Löffler vom Fachbereich Arbeit und Soziales telefonisch unter 0 23 03 / 27-4557 oder 0 23 03 / 27-3250 sowie per E-Mail an marina.hellwig@kreis-unna.de oder michaela.loeffler@kreis-unna.de. PK | PKU
BU von links: Marina Hellwig (l.) und Michaela Löffler von der WTG-Behörde mit Ombudsmann Norbert Zimmering. Foto: Leonie Joost – Kreis Unna
Pressekontakt: Leonie Joost - Kreis Unna | Fon 0 23 03 27 11 13 | E-Mail leonie.joost@kreis-unna.de
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