Meldungsdatum: 21.08.2026
Die novellierte Bauordnung beschert Bauherren und Planern Erleichterungen auf verschiedenen Ebenen. So ist künftig im Bauordnungsrecht nur noch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen maßgeblich. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich für Bauvorhaben erweitert, die keine Genehmigung benötigen (Genehmigungsfreistellung). Abgedeckt ist hier nun auch die Änderung oder Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird die so genannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Damit gilt eine Baugenehmigung im Regelfall als erteilt, wenn über den Bauantrag innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde.
Auch die Genehmigungsbehörden profitieren von der neuen Gesetzgebung, da Prozesse digitalisiert und verschlankt werden. Verfahren dürften so künftig beschleunigt werden.
Als Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt der Kreis Soest für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen. Ausnahmen bilden die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl, die jeweils eigene Bauämter haben. Ab 1. September können Bauanträge online unter www.kreis-soest.de/bauantrag gestellt werden.
Dieser Meldung ist ein Foto zugeordnet!
Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546
Die im Presse-Service zum Download angebotenen Fotos dürfen nur mit Fotonachweis und gemeinsam mit der Pressemitteilung oder dem Thema verwendet werden, in deren Zusammenhang sie veröffentlicht wurden. Eine gesonderte Verwendung der Fotos ist nicht gestattet. Bei Ausstellungen ist die Reproduktion nur im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zur Ausstellung erlaubt. Bei einer anderweiten Nutzung sind Sie verpflichtet, selbstständig die Fragen des Nutzungsrechts zu klären.
Zum 1. September 2026 tritt die novellierte Bauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Sie stärkt die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten, erleichtert den Umbau im Bestand, vereinfacht Planungs- und Genehmigungsprozesse und baut bürokratische Hürden ab. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Kreis Soest" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.
Die Kreisverwaltung Soest im Überblick:
Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.600 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Mit dem Kreistag ist sie Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in vielen Bereichen wie Bildung, Jugend, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Soziales und Gefahrenabwehr war. Sie betreibt den Rettungsdienst, zwei Zulassungsstellen, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag gestaltet und kontrolliert mit seinen Mitgliedern die Aufgabenwahrnehmung.