Meldungsdatum: 27.08.2026
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen Brunnen. Dabei wird in der Regel per Pumpe Grundwasser gefördert. Doch wofür kann ich dieses Wasser nutzen? Und wie stelle ich sicher, dass es für meine Zwecke geeignet ist? Über die Unterschiede und Regelungen zur Wassernutzung sowie die Untersuchung der Wasserqualität klärt das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen auf.
„Trinkwasserbrunnen und Brauchwasserbrunnen sind nicht dasselbe“, bringt es Ärztin Behan Zorlu vom Gesundheitsamt auf den Punkt. Vor allem die hygienischen und rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich deutlich.
Wird das Wasser hauptsächlich für die Gartenbewässerung genutzt, wird in der Regel von Brauchwasserbrunnen gesprochen. Die Trinkwasserversorgung ist dabei über einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt, das Wasser kommt klassisch aus dem Hahn. Aber auch die Verwendung zum Füllen von Teichen oder Schwimmbecken, die gechlort werden und deren Wasserqualität vor Nutzung geprüft werden sollte, ist mit Brauchwasser möglich.
„Man kann Brauchwasser auch für die Toilettenspülung nutzen. Dabei ist jedoch insbesondere darauf zu achten, dass keine Verbindung zwischen der Brauchwasserinstallation und der Trinkwasserinstallation besteht. Eine Vermischung der beiden Wassersysteme ist nicht zulässig“, so Zorlu.
Unabhängig von der Nutzung des Brunnens als Brauchwasser- oder Trinkwasser-Lieferant ist die Errichtung eines Brunnens bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen anzuzeigen. Trinkwasserbrunnen müssen zusätzlich dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Für beide Brunnenarten gilt: Das Grundwasser darf beim Bau des Brunnens nicht verunreinigt werden. „Denn ein nicht fachgerecht errichteter oder ausgebauter Brunnen kann beispielsweise dazu führen, dass Schadstoffe oder Krankheitserreger in das Grundwasser gelangen“, erklärt Zorlu.
Regelmäßige Untersuchungen bei Trinkwasserbrunnen Pflicht
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Trinkwasser- und Brauchwasserbrunnen besteht in den Anforderungen an die regelmäßige Untersuchung des Wassers. Als Trinkwasser gilt dabei nicht nur Wasser, das man trinkt. Unter die Trinkwasserverordnung fällt auch Wasser, das man zum Beispiel zum Kochen, Duschen oder Spülen nutzt. „Grob könnte man sagen: jegliches Wasser, das mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommt“, fasst die Ärztin zusammen.
Trinkwasser muss höheren Qualitätsanforderungen genügen als Brauchwasser. „Darum muss Trinkwasser regelmäßig professionell untersucht werden. Für Brauchwasser ist dies nicht erforderlich.“ Für die infektionshygienischen Überwachung von Trinkwasser ist das Gesundheitsamt zuständig, dem die Laborergebnisse gemeldet werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine gesundheitlichen Gefahren für Verbraucher entstehen.
Im Kreisgebiet gibt es rund 1900 Trinkwasserbrunnen. Ob Trinkwasser der vorgeschriebenen Qualität entspricht, untersuchen speziell akkreditierte Labore. Eine Übersicht der zugelassenen Labore gibt es auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klimaschutz unter www.lanuk.nrw.de. „Es gibt Vereine und Organisationen, die Wassertestungen in Labormobilen anbieten. Bürgerinnen und Bürgerkönnen können vorab prüfen, ob diese Labore akkreditiert und somit für den Nachweis der Wasserqualität geeignet sind“, erklärt Zorlu. Zudem gibt es klare Vorgaben, wie das Wasser zu beproben ist. Eine leere Plastikflasche, in der sich vorher Softdrinks oder Mineralwasser befunden haben, kann das Ergebnis verfälschen – auch wenn diese Flasche vorher ordentlich ausgespült wurde.
Untersuchung von Brauchwasser kann sinnvoll sein
Auch wenn für Brauchwasser nicht dieselben Untersuchungspflichten gelten wie für Trinkwasser, kann eine Untersuchung aus hygienischer Sicht sinnvoll sein. Dies sei insbesondere relevant, wenn das Brunnenwasser für Pools, Außenduschen oder zur Bewässerung von Lebensmittelpflanzen genutzt wird, so Zorlu. Dabei kann sich die Investition in ein akkreditiertes Labor lohnen.
„Werden Lebensmittelpflanzen mit Brunnenwasser bewässert und anschließend roh verzehrt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass im Wasser vorhandene mikrobiologische Verunreinigungen in die Pflanzen gelangen.“ Eine entsprechende Belastung des Brunnenwassers ist für den Nutzer nicht unbedingt erkennbar und kann beispielsweise zu Magen-Darm-Beschwerden führen.
Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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