Meldungsdatum: 28.08.2026

Kreis fordert LWL zum Einsatz seiner Rücklagen auf

Geplante Erhöhung der Landschaftsumlage belastet Kreis-Haushalt zusätzlich mit 36,6 Millionen Euro

Der Kreis Recklinghausen sieht die geplante Erhöhung der Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) mit großer Sorge. Nach den aktuellen Planungen soll der Hebesatz 2027 auf 18,6 Prozent steigen. Für den Kreis bedeutet dies in den Jahren 2027 bis 2030 eine zusätzliche Belastung von insgesamt rund 36,6 Millionen Euro.

Die Mehrbelastung trifft den Kreis in einer ohnehin schwierigen Haushaltslage. Für 2027 werden rund sieben Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen erwartet, gleichzeitig steigen die Sozialtransferaufwendungen um mehr als 23 Millionen Euro. „Wir stehen vor der großen Herausforderung, unseren eigenen Haushalt auszugleichen und gleichzeitig unsere zehn Städte nicht noch stärker zu belasten“, sagt Landrat Bodo Klimpel. „Dafür gehen wir beim Kreis an die Substanz und setzen unsere Ausgleichsrücklage vollständig ein.“

Nach aktueller Berechnung kann der Kreis seinen Haushalt nur noch ausgleichen, wenn er seine Ausgleichsrücklage vollständig einsetzt, alle weiteren haushaltsrechtlichen Spielräume ausschöpft und zusätzlich einen genehmigungspflichtigen Verlustvortrag einplant. Damit soll verhindert werden, dass die zehn kreisangehörigen Städte zusätzlich belastet werden.

Kritisch sieht der Kreis deshalb, dass der LWL trotz vorhandener Rücklagen seine Umlage erhöhen will. Nach den vorliegenden Planungen sollen 2027 lediglich rund 50 Millionen Euro der Ausgleichsrücklage von insgesamt 193,7 Millionen Euro eingesetzt werden. Darüber hinaus verfügt der LWL über eine Allgemeine Rücklage von rund 540 Millionen Euro. „Es ist schwer vermittelbar, dass der Kreis seine Rücklagen vollständig einsetzt, um seine Städte zu entlasten, während beim LWL erhebliche Rücklagen verbleiben und gleichzeitig die Umlage steigt“, so Kreisdirektor Dominik Schad. „Hier erwarten wir mehr Solidarität mit den Städten und Kreisen.“

Der Kreis Recklinghausen fordert daher, die Ausgleichsrücklage des LWL im Jahr 2027 vollständig einzusetzen. Darüber hinaus sollte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch die Allgemeine Rücklage in der mittelfristigen Finanzplanung zur Entlastung der Mitgliedskörperschaften herangezogen werden. „Die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Kreise muss erhalten bleiben“, betont Klimpel. „Bevor die kommunale Familie mit weiteren Millionenbeträgen belastet wird, müssen die vorhandenen finanziellen Spielräume ausgeschöpft werden.“

Kontakt: Pressestelle, Tim Deffte, Telefon: 02361/534812, E-Mail: t.deffte@kreis-re.de