Meldungsdatum: 01.09.2026
Wie jedes Jahr finden ab sofort die verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen (SEU) statt. Turnusgemäß wird jedes Kind im Jahr vor der Einschulung von den Kolleginnen und Kollegen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, kurz KJGD, untersucht. Ziel der Untersuchung ist es, Kindern einen bestmöglichen Schulstart zu ermöglichen und ihre gesunde Entwicklung zu unterstützen.
Aus diesem Grund erhalten die Eltern der Vorschulkinder eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung ihrer Kinder. Diese erfolgen entweder im Kindergarten oder in den Gebäuden des Kreises. In den Kindergärten wird durch die Mitarbeiterinnen des KJGD vorab die Hör- und Sehfähigkeit des Kindes geprüft.
„Die Untersuchung ist schmerzlos und die allermeisten Kinder haben Spaß und Freude daran. Insofern müssen sich Eltern nicht sorgen. Kein Kind kann hier ‚durchfallen‘, alle können nur ‚gewinnen‘. Wir wollen zusammen mit den Eltern schauen, wo die Kinder gesundheitlich stehen und was sie eventuell noch brauchen, um sich gut und gesund – auch im Hinblick auf den Schulstart – weiterentwickeln zu können“, erklärt Dr. Julia Folz-Antoniadis, Leiterin der Kinder- und Jugendgesundheit und Gesundheitsförderung des Kreises Borken. Aus diesem Grund steht der KJGD auch mit den Schulen, den Kindergärten, den Kinderärztinnen und Kinderärzten, weiteren Fachkolleginnen und -Kollegen sowie Therapeutinnen und Therapeuten in engem Kontakt. Vor allem der persönliche Austausch mit den Eltern sei für die Schuleingangsuntersuchung entscheidend und wichtig.
In diesem Zusammenhang erinnert der KJGD nochmals daran, dass Kinder, die in die Schule kommen, gegen die Masern immun sein müssen. Immun sind sie in der Regel, wenn sie vollständig (sprich zweimal) gegen Masern geimpft wurden. Kinder, die keinen Nachweis einer Immunität gegen die Masern vorlegen können, müssen von den Schulen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Der Impfstatus wird bei der SEU im gelben Impfbuch überprüft, Eltern werden gegebenenfalls zu Impfungen beraten.
Da auch das Kitajahr beginnt, möchte der KJGD hier eine kurze Erinnerung zur Masernimmunität aussprechen: Für Kinder ab zwei Jahren, die eine Kita besuchen sollen, ist es Pflicht, zweimal gegen die Masern geimpft zu sein oder einen anderen, anerkannten Nachweis über die Immunität vorzulegen. Unter Einjährige können zunächst ohne Nachweis aufgenommen werden. Bei Kindern zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr gilt: Bei ihnen muss mindestens eine Masernschutzimpfung oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
„Wir vom KJGD freuen uns, Sie und Ihre Schulkinder in der Schuleingangsuntersuchung kennenzulernen – und allen im vergangenen Jahr untersuchten Kindern wünschen wir einen guten Schulstart“, betont Dr. Julia Folz-Antoniadis stellvertretend für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Borken.
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