Meldungsdatum: 10.09.2026
Bebauungspläne zum CreativRevier liegen aus
Bebauungspläne zum CreativRevier liegen aus Der Rat der Stadt Hamm hat in der Sitzung am 26. September 2023 die Satzungsbeschlüsse zu den vier Bebauungsplänen Nr. 04.077, Nr. 05.081, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I bis IV - gefasst. Um im Anschluss die Bebauungspläne durch öffentliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen und um die mit ihnen vorgesehenen Maßnahmen umsetzen zu können, sind noch verschiedene Schritte umzusetzen. Diese umfassen unter anderem den Abschluss von Verträgen zwischen der Stadt Hamm und den Vorhabenträgern sowie die Entlassung eines Teils der Flächen der ehemaligen Zeche Heinrich Robert aus der Bergaufsicht. Die Voraussetzungen hierfür sind bislang noch nicht vollständig erfüllt.
Im weiteren Verlauf sollen nun deutlich überarbeitete Bebauungspläne veröffentlicht werden, um die spätere Umsetzung der Gesamtplanung vorzubereiten. Hierzu werden im Zeitraum vom 14. September 2026 bis einschließlich 14. Oktober 2026 erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchgeführt.
Die wesentlichen Änderungsinhalte der Bebauungspläne zum CreativRevier Heinrich Robert sind im Folgenden aufgelistet:
Bebauungsplan Nr. 05.081
- Anpassung an das aktualisierte Nutzungskonzept des Fachmarktzentrums durch Änderungen in den zulässigen Baukörperstrukturen, zulässigen Nutzungen, Sortimenten und Verkaufsflächen sowie Ergänzung von zwei möglichen Werbepylonen
- Klarstellung der Nutzungsabgrenzungen und Freiflächennutzung in den Sondergebietsteilen
- Änderung des Entwässerungskonzeptes für Niederschlagswasser aus der Fläche des Fachmarktzentrums (Rückhaltung des Regenwassers vom Fachmarktzentrum im westlichen und nördlichen Gebietsteil und Ableitung Richtung Norden mit späterer Einleitung in den Herringer Bach statt Rückhaltung im östlich angrenzenden Gebiet des Bebauungsplans Nr. 05.082 und Ableitung entlang der Kamener Straße in den Herringer Bach)
- Verzicht auf die Ausweisung eines Gewerbegebietes im nordöstlichen Kreuzungsbereich Kamener Straße / Zufahrtsstraße 2 durch Anlage eines Rückhaltebeckens für Niederschlagswasser aus dem Straßenraum
- Änderung der Wegeführung für Fußgänger aus dem westlich angrenzend geplanten Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 04.077 durch das Fachmarktzentrum
- Anpassung des geplanten Straßenquerschnitts der Zufahrtsstraße 2
- Anpassung der Abgrenzung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans an die äußere Grenze der Verkehrsfläche
- Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplanverfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird
Bebauungsplan Nr. 04.077
- Ergänzung eines Leitungsrechts und Verbreiterung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wegeverbindung als Voraussetzungen für das geänderte Entwässerungskonzept für Niederschlagswasser aus dem Fachmarktzentrum
- Aktualisierung der Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche, Beurteilungspegel nachts sowie äquivalenten Dauerschallpegeln
- Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplan¬verfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird
Bebauungsplan Nr. 05.082
- Änderung des Erschließungssystems durch Entfall der Verkehrsfläche nördlich des Sicherungs- und Landschaftsbauwerks und Verbreiterung der Zufahrtsstraße 2 von der südlich gelegenen Kamener Straße bis zur nördlich gelegenen Sammelstraße im Bebauungsplan Nr. 05.083
- Ergänzung eines Anschlusses an die geplante Verkehrsverbindung K35n von der nordöstlich gelegenen Zufahrtsstraße 1 zur südöstlich gelegenen Kamener Straße
- Ausweisung von Urbanen Gebieten auf der Fläche der aufgegebenen Grubengasverwertungsanlage
- Verzicht auf das Regenrückhaltebecken wegen des geänderten Entwässerungskonzeptes des Fachmarktzentrums im Bebauungsplan Nr. 05.081
- Korrektur der Abgrenzung des Zechenparks an die tatsächlichen Gegebenheiten
- Ergänzung eines durch eine Baumreihe abgetrennten Bereiches für Fahrradabstellplätze und Stellplätze südlich des Hammerkopfturms
- Anpassung der Abgrenzung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans an die äußeren Grenzen der Verkehrsflächen
- Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplan¬verfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird
Bebauungsplan Nr. 05.083
- Verzicht auf eine Ringerschließung innerhalb des Gewerbegebietes aufgrund der Planung eines zusammenhängenden Handwerkerhofes
- Änderung des geplanten Straßenquerschnitts der Sammelstraße 1 samt Ergänzung eines Kreisverkehrs
- Flächentausch zwischen Wald- und Grünflächen und Gewerbegebietsflächen
- Verzicht auf die Versorgungsfläche durch Ausweisung weiterer Gewerbegebietsfläche
- Optimierung der Ausweisung von Wald- und Waldrandflächen
- Verzicht auf Teile der Wohngebiete samt Quartiersgarage sowie straßenbegleitende Urbane Gebiete durch Ausweisung einer Fläche für Photovoltaikanlagen
- Anpassung der Abgrenzung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans an die äußeren Grenzen der Verkehrsflächen
- Aktualisierung der Abgrenzungen von Flächen, für die aktuell das Abschlussbetriebsplanverfahren im Sinne des Bundesberggesetzes durchgeführt wird
Aufgrund der vielfältigen Änderungen bei Beibehaltung der Grundkonzeption wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Gesamtwerk wiederholt.
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Übersicht Bebauungspläne ehemal Heinrich Robert
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