Meldungsdatum: 10.09.2026

Bebauungspläne zum CreativRevier liegen aus

Bebauungspläne zum CreativRevier liegen aus Der Rat der Stadt Hamm hat in der Sitzung am 26. September 2023 die Satzungsbeschlüsse zu den vier Bebauungsplänen Nr. 04.077, Nr. 05.081, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I bis IV - gefasst. Um im Anschluss die Bebauungspläne durch öffentliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen und um die mit ihnen vorgesehenen Maßnahmen umsetzen zu können, sind noch verschiedene Schritte umzusetzen. Diese umfassen unter anderem den Abschluss von Verträgen zwischen der Stadt Hamm und den Vorhabenträgern sowie die Entlassung eines Teils der Flächen der ehemaligen Zeche Heinrich Robert aus der Bergaufsicht. Die Voraussetzungen hierfür sind bislang noch nicht vollständig erfüllt.

Im weiteren Verlauf sollen nun deutlich überarbeitete Bebauungspläne veröffentlicht werden, um die spätere Umsetzung der Gesamtplanung vorzubereiten. Hierzu werden im Zeitraum vom 14. September 2026 bis einschließlich 14. Oktober 2026 erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchgeführt.

Die wesentlichen Änderungsinhalte der Bebauungspläne zum CreativRevier Heinrich Robert sind im Folgenden aufgelistet:

Bebauungsplan Nr. 05.081

Bebauungsplan Nr. 04.077 

Bebauungsplan Nr. 05.082

Bebauungsplan Nr. 05.083

Aufgrund der vielfältigen Änderungen bei Beibehaltung der Grundkonzeption wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Gesamtwerk wiederholt.


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Übersicht Bebauungspläne ehemal Heinrich Robert

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