Meldungsdatum: 15.09.2026

Bebauungsplan für Industriepark Unna-Ost: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Die Kreisstadt Unna beteiligt die Öffentlichkeit frühzeitig an der Planung für eine gewerbliche Nachnutzung im Industriepark Unna-Ost. Hierfür werden der Bebauungsplan Unna Nr. 26 „Industriepark“ zum sechsten Mal und der Flächennutzungsplan zum 26. Mal geändert.

Hintergrund der Planung ist die Absicht, eine brachliegende Gleisinfrastruktur im südlichen Bereich des Industrieparks Unna-Ost für eine gewerbliche Nutzung zu reaktivieren. Um dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Tiefbau am 6. Mai 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Vorentwürfe können vom Montag, 21. September, bis einschließlich Mittwoch, 21. Oktober 2026, im Stadtplanungsamt der Kreisstadt Unna im Rathaus, Rathausplatz 1 (3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden, montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr, möglich. Zusätzlich sind die Planunterlagen im Internet unter der Adresse https://www.o-sp.de/unna/liste?verfahren als Download abrufbar. Bürgerinnen und Bürger haben während dieses Zeitraums die Möglichkeit, sich mündlich oder schriftlich zur Planung zu äußern. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch per E-Mail an bauleitplanung@stadt-unna.de, schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat B, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch unter Tel. (02303) 103-6121 angefordert werden.