Meldungsdatum: 18.09.2026
Um Kindeswohlgefährdung, Schutz-, Beratungs- und Präventivmaßnahmen ging es im Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises im Lüdenscheider Kreishaus. Auszüge aus dem Kinderschutzbericht für das Jahr 2025 stellten Janny Schlemmer, Leiterin des Regionalen Sozialen Dienstes West, und Kinderschutzkoordinatorin Sambavi Kuhendran vor.
2025 gingen beim Kreisjugendamt, zuständig für acht Städte und Gemeinden im Kreisgebiet, insgesamt Verdachtsmeldungen zu 432 Kindern und Jugendlichen ein, im Jahr 2024 waren es 434. „Etwa bei einem Drittel der Meldungen (138) stellen wir tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung fest. Bei 118 Meldungen sehen wir einen Unterstützungsbedarf, um die Lebenssituation der Kinder zu verbessern, und bei 176 Meldungen liegt keine Gefährdung vor“, ordnet die Kinderschutzbeauftragte ein. Die meisten Meldungen (118) erfolgten 2025 von Familien und Angehörigen, danach folgten Polizei/Gericht/Staatsanwalt mit 102 Meldungen, 83 gingen anonym ein und 76 erfolgten aus Schulen, Kitas und Tagespflege.
Vernachlässigung an erster Stelle
Bei den festgestellten Kindeswohlgefährdungen rangierte Vernachlässigung (82 Fälle) an erster Stelle, gefolgt von psychischer Misshandlung (68), körperlicher Misshandlung (35) und sexuelle Gewalt (4). Im Jahr 2025 waren es 52 Inobhutnnahmen.Die Prüfung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt nach einem verbindlichen Verfahrensablauf, das unter anderem ein Vier-Augen-Prinzip und eine nachvollziehbare Dokumentation der Gefährdungseinschätzung vorsieht. Bei einer akuten Gefährdung nehmen zwei Fachkräfte unmittelbar Kontakt zur Familie auf, um die Situation vor Ort zu überprüfen. Im Rahmen der Prävention setzt das Kreisjugendamt auf regelmäßige Schulungen und enge Vernetzung mit den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit sowie Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz mit Kitas, Schulen und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Auch bei der Entwicklung der Kinderschutzleitlinie der Polizei wirkte das Kreisjugendamt mit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Sensibilisierung des Gesundheitsbereichs. Dazu werden unter anderem Rettungskräfte gezielt geschult, Kinderärztinnen und Kinderärzte in besthende Netzwerke einbezogen und der Austausch mit Kliniken durch Kooperationsgespräche intensiviert.
Täterarbeit zur Vermeidung häuslicher Gewalt
Über das neue Präventionsangebot „Training zur Vermeidung Häuslicher Gewalt“, das vom Kreisjugendamt und der Stadt Lüdenscheid unterstützt wird, informierten Jochen Becker und Melanie Peterko vom Verein BRÜCKE Siegen. Das Programm richtet sich an Täter, also an erwachsene Männer, die bereits gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen körperliche oder psychische Gewalt ausgeübt haben. Die Teilnahme kann freiwillig erfolgen oder durch Jugendämter, Gerichte, Polizei oder Beratungsstellen vermittelt werden. Rund 85 Prozent der Teilnehmer in Täterprogrammen sind Väter, weshalb auch die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder und familiäre Beziehungen ein zentraler Bestandteil der Arbeit sind.
Inhaltlich basiert das Programm auf den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. (BAG TäHG). Im Vorfeld finden mehrere Einzelgespräche statt, in denen die persönliche Situation, mögliche Risikofaktoren sowie die Motivation der Teilnehmer geklärt werden. Anschließend nehmen die Männer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten regelmäßig an Gruppensitzungen teil. Thematisiert werden unter anderem Gewaltmuster, Konfliktlösungsstrategien, Emotions- und Impulskontrolle, Kommunikationsverhalten, Rollenbilder sowie die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Partnerinnen und Kinder. Ergänzend werden Strategien zur Rückfallvermeidung und konkrete Notfallpläne für Krisensituationen erarbeitet.
Der Märkische Kreis soll auch in Zukunft den Ausbau spezialisierter Beratungsstrukturen und -angebote bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder fördern. Dafür sprach sich der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises einstimmig aus. Über die Notwendigkeit solcher Beratungs- und Präventionsangebote überzeugte die Ausschussmitglieder nicht zuletzt der Vortrag von Hanne Sandweg von der AWO-Beratungsstelle Meinerzhagen und Arne Röhrbein von der Caritas-Beratungsstelle Altena anhand von anonymisierten Fallbeispielen.
Beratung bei sexualisierter Gewalt
Auf Grund schwerer Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hatte das Ministerium für Kinder, Jugend und Familie, Flüchtlinge und Integration NRW bereits 2021 ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgelegt. Ziel ist es, Betroffenen und ihren Familien möglichst wohnortnah schnelle Hilfen und spezialisierte Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.
Für den Ausbau des Beratungsangebots finanziert das Land Personalkosten in Höhe von insgesamt 80 Prozent. Den Eigenanteil von 20 Prozent übernimmt der Märkische Kreis für die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis mit Sitz in Meinerzhagen komplett. Beim Caritasverband für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid teilen sich die Städte Altena, Werdohl und Plettenberg den Eigenanteil mit dem Märkischen Kreis. Das Beratungsangebot ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird regelmäßig evaluiert. Nach fünf Jahren wurde nun erneut ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses notwendig.
Die Fraktion „Die Linke“ zog ihren Antrag zur Anhebung der Beitragsfreigrenze für den Bereich KiTa und Kindertagespflege zurück. Die Kreisverwaltung wurde beauftragt, bis zu den Haushaltsberatungen im November konkrete Zahlen über mögliche Optionen und Auswirkungen vorzulegen.
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