Meldungsdatum: 08.10.2026
Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wur-den, werden zum 1. August 2027 schulpflichtig. Die Kinder müssen im Zeitraum von Montag, 12. Oktober 2026, bis Donnerstag, 15. Oktober 2026, an den Grundschulen angemeldet werden. Die Sekretariate sind von 8 bis 11 Uhr sowie am Montag- und Mittwochnachmittag von 17 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. Möglicherweise ist es für die Anmeldung erforderlich, vorab einen Termin mit der Schule zu vereinbaren. Eltern und Erziehungsberechtigte werden deshalb geben, dazu die Hinweise auf den Homepages der jeweiligen Schule zu beachten.
Zur Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburts-urkunde des Kindes und ein Nachweis über einen ausreichenden Masern-Schutz mitge-bracht werden. Die Anforderung einer Ersatzurkunde ist für Kinder, die in Hamm geboren worden sind, unter www.hamm.de/standesamt möglich.
Die Gebühr beträgt zehn Euro. Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei das Recht der freien Schulwahl. Sofern Eltern ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anmelden, besteht im Rahmen der vom Schul-träger festgelegten Kapazität ein Aufnahmeanspruch.
Kinder, die nach dem 30. September 2021 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig einge-schult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin.
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