Meldungsdatum: 02.10.2026

„Amerikanische Faulbrut“ bei Bienenstand in Lüdenscheid

In Lüdenscheid ist bei einem zweiten Bienenstand die „Amerikanische Faulbrut“ ausgebrochen. Das Veterinäramt des Märkischen Kreises hat einen weiteren Sperrbezirk eingerichtet. Eine Allgemeinverfügung ist in Kraft getreten. Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich.

Der Märkische Kreis hat in Lüdenscheid einen zweiten Sperrbezirk eingerichtet, weil die „Amerikanische Faulbrut“ in einem Bienenstand nachgewiesen worden ist. Um den befallenen Bienenstand im südlichen Stadtgebiet wurde ein Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer festgelegt. Bereits im Mai hatte das Veterinäramt im östlichen Stadtgebiet einen Sperrbezirk eingerichtet. Hier die aktuellen Schutzzonen: https://gdi.maerkischer-kreis.de/afb.html

Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit („Paenibacillus larvae“), die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.

Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.

Halter von Bienen im gesamten neuen Sperrbezirk müssen nunmehr verschiedene Regelungen beachten. So ist jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt in Lüdenscheid telefonisch 02351-966-6551 oder per E-Mail veterinaer@maerkischer-kreis.de zu melden.

Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.

Hinweis: Ein Meldebogen für Imker befindet sich auf der Internetseite des Märkischen Kreises zum Thema „Tierhaltung – Vorschriften für das Halten von Bienen. https://portal.maerkischer-kreis.de/externe-services/call/187

Link zu den Allgemeinverfügungen:

https://www.maerkischer-kreis.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Amtliche_Bekanntmachungen/2026/Amtliches_Nr._39.pdf

https://www.maerkischer-kreis.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Amtliche_Bekanntmachungen/2026/Amtliches_Nr._18.pdf (Mai 2026)

 

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 966 6149


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Der Märkische Kreis hat in Lüdenscheid einen zweiten Sperrbezirk eingerichtet, weil die „Ame-rikanische Faulbrut“ in einem Bienenstand nachgewiesen worden ist. Foto: Märkischer Kreis

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Der Märkische Kreis hat in Lüdenscheid einen zweiten Sperrbezirk eingerichtet, weil die „Ame-rikanische Faulbrut“ in einem Bienenstand nachgewiesen worden ist. Foto: Märkischer Kreis