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Leverkusen, 22. April 1998

Stadt vergibt Obstbäume und Wildgehölzpflanzen

Auch in diesem Jahr fördert die Stadt wieder die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen und Hecken (Wildgehölzpflanzen) an Bürger mit geeigneten Grundstücken.

Trotz der schwierigen Haushaltslage ist es mit Hilfe von Finanzmitteln des Landes gelungen, diese bewährte Aktion wieder anzubieten. Die Obstbäume gibt es nur für Eigentümer von großen zusammenhängenden Grundstücken, die neu als Obstwiese gestaltet oder in ihrem Bestand ergänzt werden sollen. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, den Obstbäumen eine Bestandsgarantie von mindestens zehn Jahren zu geben. Die Wildgehölzpflanzen müssen in der freien Landschaft in mindestens zwei Reihen im Abstand von einem Meter und mindestens zehn Metern Länge angepflanzt werden.

Wer interessiert ist, sollte sich bis zum 15.September mit einem formlosen Antrag und einem Lageplan seines Grund

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